Berliner Justiz wehrt sich gegen Vorwürfe im Fall des CSD-Attentäters Abdul B.
Berliner Justiz weist Vorwürfe im Fall Abdul B. zurück

Zuständigkeiten klar abgegrenzt

Nach scharfer Kritik an der Aufhebung der Untersuchungshaft beim späteren islamistischen CSD-Attentäter Abdul B. hat die Berliner Justiz die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Eine Gerichtssprecherin betonte, dass für die vorbeugende Gefahrenabwehr ausschließlich die Sicherheitsbehörden – also Polizei und Staatsanwaltschaft – zuständig seien, nicht die Strafgerichte. Diese Aufgabe liege außerhalb der Kompetenz der Strafjustiz.

Die Sprecherin erklärte weiter, dass Berliner Ermittlungsrichter in den Wochen und Monaten vor dem Anschlag dem Landeskriminalamt (LKA) umfangreiche Überwachungsmaßnahmen gegen Abdul B. bewilligt hätten. Dazu gehörten Telefonabhören und Observationen. Diese Maßnahmen seien durch die richterliche Anordnung gedeckt gewesen.

Prozess und Gefährdungseinschätzung

Im Mai diesen Jahres fand der Prozess gegen Abdul B. statt. Nach Angaben der Gerichtssprecherin sagten dort sowohl ein Kriminalbeamter des LKA als auch eine Islamwissenschaftlerin als Sachverständige aus. „Natürlich wurde im Rahmen dessen auch die Gefährlichkeit des Angeklagten erörtert“, so die Sprecherin. Das Strafgericht könne jedoch nur über die konkret angeklagten Taten urteilen, nicht über eine abstrakte Gefahr.

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Aufgrund der angeklagten Delikte sei Abdul B. verurteilt worden. Die verhängte Strafe sei zunächst nicht zur Bewährung ausgesetzt worden; dies sei lediglich als Möglichkeit für die Zukunft in Aussicht gestellt worden. Die Entscheidung über die Bewährung sei zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen gewesen.

Untersuchungshaft als Präventivhaft?

Ein zentraler Punkt der Kritik ist die Aufhebung der Untersuchungshaft. Die Gerichtssprecherin stellte klar: „Die Untersuchungshaft ist keine Präventivhaft.“ Selbst wenn der Angeklagte direkt zu einer höheren Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden wäre, hätte das Gericht dennoch prüfen müssen, ob der Haftbefehl aufzuheben sei. Dies gelte insbesondere, weil die Untersuchungshaft zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Monate gedauert hatte.

Die Justiz betont, dass sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse gehandelt habe. Die Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung liege bei den Sicherheitsbehörden. Der Fall Abdul B. habe jedoch gezeigt, dass es Lücken im Zusammenspiel zwischen Justiz und Polizei geben könne. Die Aufarbeitung des Anschlags auf den CSD in Berlin dauert an.

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