Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Strafausspruch gegen eine Frau aufgehoben, die 2018 an einem Mordversuch auf einen Rocker beteiligt war. Das Landgericht Hamburg muss den Fall neu verhandeln. Die 57-Jährige war im Juli 2025 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie den Tätern vor der Tat geholfen hatte. Der BGH beanstandete sowohl die Strafrahmenmilderung als auch die Annahme eines eingeschränkten Handlungsspielraums innerhalb der Familie.
Fehlerhafte Strafmilderung
Der 5. Strafsenat des BGH kritisierte, dass das Landgericht die Strafe wegen der Vorstrafen der Angeklagten milderte. Die Kammer hatte berücksichtigt, dass die Frau „nur wegen Vermögensdelikten vorbestraft“ war. Dies sei jedoch nicht ausreichend, um eine Strafrahmenmilderung zu rechtfertigen, so die Richter.
Zudem bemängelte der BGH die Annahme, die Angeklagte habe sich dem Racheplan ihres Sohnes kaum widersetzen können. Das Landgericht hatte argumentiert, dass sie in einem patriarchalisch dominierten Familiengefüge „nur eingeschränkt“ in der Lage gewesen sei, sich der Beteiligung zu entziehen. Dafür fehle jedoch jegliche Tatsachengrundlage in den Urteilsgründen, erklärte der BGH.
Hintergrund der Tat
Die Tat ereignete sich in der Nacht zum 27. August 2018 in Hamburg-St. Pauli. Ein Auto hielt an einer roten Ampel neben dem Wagen eines Rockers, der Beifahrer feuerte mehrere Schüsse ab. Der damals 38-jährige Hells Angel wurde lebensgefährlich verletzt und ist seitdem querschnittsgelähmt. Die Mutter und die ältere Tochter des Auftraggebers hatten laut Gericht bei der Suche nach dem Opfer geholfen.
Der Auftraggeber wurde 2020 rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch der Schütze und weitere Beteiligte erhielten lange Haftstrafen. Hintergrund des Angriffs war eine persönliche Fehde zwischen Mitgliedern der 2016 aufgelösten Rockergruppe Mongols und den Hells Angels.
Neuverhandlung am Landgericht Hamburg
Das Landgericht Hamburg muss nun über das Strafmaß für die Frau neu entscheiden. Die Aufhebung des Strafausspruchs bedeutet jedoch nicht, dass die Schuldfrage erneut geprüft wird. Der BGH bestätigte die Feststellungen zur Tatbeteiligung, monierte aber die rechtliche Bewertung der Strafzumessung.
Die Entscheidung des BGH könnte auch Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben, in denen familiäre Abhängigkeiten als Strafmilderungsgrund angeführt werden. Juristen sehen darin eine Klarstellung, dass solche Annahmen auf konkreten Tatsachen beruhen müssen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine höhere Strafe gefordert. Ob sie nun erneut in Berufung geht, ist unklar. Der Verteidiger der Angeklagten wollte sich auf Anfrage nicht äußern.



