Berlin – Nach dem tödlichen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) weitreichende Verschärfungen der Sicherheitsgesetze angekündigt. „Wir müssen die Bewegungsfreiheit potenzieller Straftäter so weit wie möglich eingrenzen, wenn wir sie nicht in Haft nehmen können“, sagte Merz am Montag in Berlin. Der mutmaßliche Täter Abdul B., ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln, hatte am Samstagabend am Rande des CSD einen Van in eine Menschenmenge gesteuert und anschließend mit einer Stichwaffe attackiert. Eine Frau starb, 29 Menschen wurden verletzt, viele lebensgefährlich. Die Polizei erschoss den Verdächtigen am Sonntagabend bei seiner Festnahme in einer Laubenkolonie in Berlin-Spandau.
Merz: „Unbegreifliche Freiheit“ für Gefährder
Merz zeigte sich fassungslos darüber, dass Abdul B. trotz einer Einstufung als islamistischer Gefährder unbehelligt bleiben konnte. „Ich kann nicht verstehen, dass ich an jedem Ort der Welt mein Handy orten kann, es den Sicherheitsbehörden in Deutschland aber angeblich nicht möglich ist, zu sehen, wo sich Gefährder befinden“, kritisierte der Kanzler. Er forderte gesetzliche Grundlagen für eine lückenlose Überwachung, falls die aktuellen Regelungen nicht ausreichten. „Wenn die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Maßnahme nicht ausreichen, dann muss man über gesetzliche Grundlagen sprechen, die das ermöglichen.“
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft hatte Abdul B. vergeblich versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat in Syrien anzuschließen. Im Libanon verbüßte er eine dreimonatige Haftstrafe. Nach seiner Rückkehr nach Berlin im November 2025 kam er in Untersuchungshaft. Am 12. Mai verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe, unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein und beantragte eine höhere, nicht bewährungsfähige Jugendstrafe. Das Gericht beschloss jedoch, später über eine Bewährungsaussetzung zu entscheiden – und ließ den Mann frei.
Zuständigkeit der Länder und bundesweite Lösungen
Merz betonte, die Überwachung von Straftätern und Gefährdern sei „klassisches Polizeirecht der Länder“. Derzeit gingen die Länder sehr unterschiedlich vor, etwa bei Fußfesseln, Observationsmaßnahmen oder Polizeigewahrsam. Der Kanzler beauftragte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit einer Stellungnahme zur Schließung von Sicherheitslücken. „Wir müssen alles tun, um die Bewegungsfreiheit solcher potenzieller Straftäter so weit wie möglich einzugrenzen, wenn wir sie nicht in Haft nehmen können“, wiederholte Merz. Er plädierte grundsätzlich für Untersuchungs- oder Strafhaft. Ausreisepflichtige, unter denen sich viele Gefährder befänden, müssten „so schnell wie möglich das Land verlassen“.
Debatte um Staatsbürgerschaft und Jugendstrafrecht
CSU-Chef Markus Söder forderte einen „strikteneren Umgang“ mit Gefährdern. „Jemand, der Gefährder ist, kann nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben“, sagte Söder zum Auftakt einer CSU-Klausur in Kloster Banz. Er regte an, solchen Personen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, um sie sofort auszuweisen. Merz äußerte sich zurückhaltender: „In diesem konkreten Fall wäre eine Entziehung der Staatsbürgerschaft wahrscheinlich gar nicht zielführend gewesen, weil dieser Mann nur die deutsche Staatsbürgerschaft hatte.“ Nach dem Grundgesetz könne deutschen Staatsbürgern die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, um Staatenlosigkeit zu vermeiden. Bei Doppelstaatlern sei der Entzug jedoch verfassungsrechtlich denkbar.
Söder stellte zudem die Anwendung des Jugendstrafrechts infrage. „Wir müssen diskutieren, ob bei jungen Beschuldigten generell Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist“, sagte er. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) pflichtete bei: „Wir müssen grundsätzlich schauen, ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Anwendung des Jugendstrafrechts noch zeitgemäß sind“, sagte sie in der ARD. Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King’s College London forderte eine Überprüfung des Strafrechts: „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde.“ Das Jugendstrafrecht stelle den Schutz der Öffentlichkeit oft hinten an.
Kritik an Gerichtsentscheidung und Forderungen nach Reformen
Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler sagte im Deutschlandfunk: „Das Strafrecht war hier nicht das Problem, sondern eher die Anwendung.“ Man müsse prüfen, warum Abdul B. auf freiem Fuß gewesen sei. „Was ist nach der Haftentlassung passiert? Zu wem hatte er noch Kontakte? Obwohl er unter Überwachung stand, gab es offenkundig eine Lücke.“ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte die Richterentscheidung scharf: „Im Ergebnis war das eine Katastrophe.“ Die Richter müssten sich ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Menschen bewusst sein.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ließ mitteilen, die rechtspolitischen Schlussfolgerungen würden genau geprüft. Ein Sprecher verwies darauf, dass das Terrorstrafrecht erst im April verschärft worden sei. Der Fall zeige, dass es keine Straflücken gegeben habe. Zudem sei mit der IP-Adressen-Speicherung ein jahrzehntelanger Konflikt beigelegt worden; ein entsprechender Gesetzentwurf befinde sich im parlamentarischen Verfahren. Merz will noch diese Woche konkrete Vorschläge vorlegen.



