CSD-Attentäter freigelassen: Anwalt spricht von Justizirrsinn
CSD-Attentäter freigelassen: Anwalt spricht von Justizirrsinn

Der Anwalt des mutmaßlichen CSD-Attentäters Abdul Ballout zeigt sich tief erschüttert über die Freilassung seines Mandanten. „Ich fühle mich wie im falschen Film“, sagte Yalcin Geyhan der „Süddeutschen Zeitung“. Er hatte den 21-Jährigen noch im Mai vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten vertreten. Wenige Tage nach dem schrecklichen Anschlag auf die Christopher Street Day-Parade, bei dem ein Mensch getötet und über dreißig Menschen verletzt wurden, rückt der Umgang der Justiz mit dem Terrorverdächtigen in den Fokus der politischen Debatte.

Überraschte Freilassung trotz schwerer Vorwürfe

Ballout war nach seiner Festnahme in Untersuchungshaft genommen worden. Doch ein Berliner Gericht ließ ihn im Mai überraschend frei, obwohl die Generalstaatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert hatte. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Islamisten zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe – setzte diese jedoch zur Bewährung aus. „Der Richter hat ernsthaft mit sich gerungen und ihm eingeschärft, dass dies seine letzte Chance sei“, erinnert sich Geyhan. Ballout habe versprochen, diese Chance „zu hundert Prozent“ nutzen zu wollen. Aus heutiger Sicht ein fataler Justizirrsinn, wie selbst der Verteidiger einräumt.

Der manipulative Terrorist

In den Gesprächen mit Geyhan in der JVA Plötzensee habe Ballout ruhig und aufgeräumt gewirkt. Er gab an, nach der Trennung seiner Eltern sozial abgerutscht und „manipuliert“ worden zu sein. Heute sagt der Anwalt: „Dabei war Abdul B. der Manipulator.“ Der in Berlin geborene Sohn libanesischer Eltern war bereits als Jugendlicher mehrfach straffällig geworden. Nach Recherchen des „Spiegel“ war er 2019 in eine brutale Schulhofprügelei verwickelt, raubte 2020 einem Jugendlichen Airpods und missionierte für den Islam auf offener Straße. Hinweise auf eine Radikalisierung waren also früh vorhanden.

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Vom Jugendlichen zum IS-Anhänger

Ballouts Radikalisierung schritt weiter voran. Er strebte an, sich dem „Islamischen Staat“ anzuschließen, und unternahm Pilgerreisen nach Mekka und Medina. Ein Foto soll ihn dort zeigen. Besonders brisant: Ein weiteres Bild zeigt Ballout in Kampfmontur im Libanon. Die libanesischen Behörden nahmen ihn fest – unter seinem Kampfnamen „Abu Ibrahim al-Qahtani“. Ein Militärgericht verurteilte ihn wegen „Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft und einer Geldstrafe. Nach Verbüßung kehrte er Ende 2025 nach Deutschland zurück, wurde am Flughafen festgenommen und saß in U-Haft, bevor Mitte Mai 2026 die umstrittene Freilassung erfolgte.

Fataler Ausgang

Nur wenige Wochen nach der Entlassung aus der Haft nutzte Ballout die Freizügigkeit, um eine tödliche Tat zu begehen. Am Samstag raste er mit einem gemieteten Citroën-Van in die Besucher der CSD-Parade in Berlin und tötete eine Frau. Mehr als dreißig Menschen wurden verletzt, einige schwer. Der Fall wirft erneut Fragen nach der Gefährdungseinschätzung durch Behörden und die Handhabung von Bewährungsstrafen bei Terrorverdächtigen auf. Die Politik diskutiert bereits über Konsequenzen.

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