Ex-Bürgermeister von Reichling zu 7200 Euro Strafe verurteilt
Ex-Bürgermeister zu 7200 Euro Strafe verurteilt

Das Amtsgericht Landsberg am Lech hat einen ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Reichling wegen der Bespitzelung seiner Sekretärin mit einer versteckten Videokamera zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt. Der 36-Jährige wurde zu 90 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit bleibt der Mann strafrechtlich unbelastet, da die Grenze zur Vorbestrafung genau bei 90 Tagessätzen liegt.

Hintergrund der Tat und Urteilsbegründung

Der frühere Bürgermeister hatte eingeräumt, im Büro seiner Mitarbeiterin eine Kamera unter dem Schreibtisch angebracht zu haben. Über ein Jahr lang konnte er die Frau, Besucher und Telefonate in Echtzeit auf sein Handy streamen und teilweise Aufnahmen speichern. Die Überwachungsaktion flog im Oktober 2025 auf, als die Polizei das Rathaus und die Privatwohnung des Bürgermeisters durchsuchte.

Amtsgerichtsdirektor Alexander Kessler bezeichnete den Vorgang in der Urteilsbegründung als „unglaublichen Vorgang“. Er betonte, dass das vergleichsweise milde Strafmaß nur durch den kurz vor dem Prozess abgeschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich möglich gewesen sei. Ohne diese Einigung hätte der Angeklagte mit deutlich mehr Tagessätzen rechnen müssen, so der Richter.

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Schmerzensgeld und Einigung im Prozess

Im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs verpflichtete sich der Ex-Bürgermeister, seiner früheren Mitarbeiterin 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Zuvor war eine außergerichtliche Einigung gescheitert: Der Verteidiger des Angeklagten hatte lediglich 2500 Euro angeboten, während die Anwältin der Geschädigten 12.000 Euro plus rund 2000 Euro Anwaltskosten gefordert hatte. Erst durch die Vermittlung des Richters kam die Einigung zustande.

Politische Konsequenzen und öffentliche Reaktionen

Der Skandal hatte für den damaligen Bürgermeister politische Konsequenzen: Nach nur einer Amtszeit verzichtete er auf eine erneute Kandidatur bei der Kommunalwahl im März. In der Verhandlung erklärte er, dass er von Anfang an kein Vertrauen zu seiner Sekretärin gehabt habe, da diese einen politischen Konkurrenten unterstützt habe. Sein Vorzimmer sei für ihn ein „Treffpunkt der Opposition“ gewesen. „Das war falsch“, räumte er ein.

Richter Kessler wies zudem auf die Folgen des Bekanntwerdens der Vorwürfe hin: Der Angeklagte habe durch anonyme Kommentare in sozialen Medien einen Shitstorm mit Beleidigungen bis hin zu „Vernichtungskampagnen“ gegen seine Familie erleiden müssen. „Das ist unerträglich in der heutigen Zeit, wie da agiert wird“, sagte Kessler.

Rechtliche Einordnung und weitere Schritte

Der Ex-Bürgermeister hatte zunächst einen Strafbefehl erhalten, gegen den sein Anwalt Einspruch einlegte. Dieser wurde später auf die Rechtsfolgen beschränkt, wodurch der Schuldspruch wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes rechtskräftig wurde. In der öffentlichen Verhandlung ging es daher nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Staatsanwaltschaft und Verteidigung prüfen nun, ob sie das Urteil akzeptieren oder Rechtsmittel einlegen.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Überwachung am Arbeitsplatz und die rechtlichen Grenzen. Die Gemeinde Reichling mit ihren rund 1700 Einwohnern war durch den Vorfall bundesweit in die Schlagzeilen geraten.

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