Betrugsvorwürfe um Luxuswagen: Autohändler hat meinen Ferrari 330 GTC geklaut … und einfach weiterverkauft!
Vom Traumwagen zum Albtraum: Walter W. aus Köln investierte in einen Ferrari-Oldtimer von 1966, geplant als sichere Altersvorsorge. Doch plötzlich taucht sein silbernes Coupé in Süddeutschland bei einem Händler auf – mit einem anderen Besitzer. Wie konnte der Sportwagen in Europa doppelt zugelassen und gleich dreimal in nur sechs Wochen weiterverkauft werden, obwohl der Kölner den Fahrzeugbrief hat? Und warum steht die Staatsanwaltschaft trotzdem auf der Bremse?
Der Fall im Detail
Walter W., ein 68-jähriger Rentner aus Köln, hatte den Ferrari 330 GTC im Jahr 2021 von einem renommierten Händler erworben. Der Wagen, ein seltenes Modell aus dem Jahr 1966, sollte als Wertanlage dienen. „Ich habe mein ganzes Erspartes in diesen Wagen gesteckt“, sagt Walter W. im Gespräch mit BILD. „Er war meine Altersvorsorge.“
Doch im Frühjahr 2025 bemerkte der Rentner, dass etwas nicht stimmte. Bei einer Routinekontrolle stellte er fest, dass sein Ferrari in Süddeutschland zum Verkauf angeboten wurde. „Ich habe sofort die Polizei eingeschaltet“, so Walter W. weiter. „Aber die Ermittlungen gestalten sich schwierig.“
Doppelte Zulassung und mehrfacher Verkauf
Die Ermittlungen ergaben, dass der Ferrari 330 GTC in Europa doppelt zugelassen war. Offenbar hatten unbekannte Täter eine zweite Zulassung für das Fahrzeug erschlichen und es anschließend innerhalb von nur sechs Wochen gleich dreimal weiterverkauft. „Das ist ein klassischer Fall von Identitätsdiebstahl und Urkundenfälschung“, erklärt ein Experte für Oldtimer-Betrug. „Die Täter nutzen die Lücken im Zulassungssystem aus.“
Walter W. besitzt nach wie vor den originalen Fahrzeugbrief. Doch das hilft ihm wenig. „Die Staatsanwaltschaft sagt, sie könne nichts machen, weil der Wagen im Ausland zugelassen sei“, klagt der Rentner. „Aber das kann doch nicht sein!“
Warum die Staatsanwaltschaft zögert
Die zuständige Staatsanwaltschaft in Köln bestätigt auf Anfrage, dass die Ermittlungen andauern. „Wir prüfen derzeit, ob ein Betrugsdelikt vorliegt“, so ein Sprecher. „Allerdings gestaltet sich die Beweislage schwierig, da das Fahrzeug mehrfach den Besitzer gewechselt hat und im Ausland zugelassen ist.“
Rechtsexperten sehen hier ein grundsätzliches Problem: „Die internationale Zusammenarbeit bei Kfz-Betrug ist oft mangelhaft“, sagt Anwalt Dr. Markus Schmitt. „Selbst wenn der Fahrzeugbrief vorliegt, können die Behörden nur schwer eingreifen, wenn der Wagen im Ausland ist.“
Was kann der betrogene Käufer tun?
Walter W. bleibt nicht viel übrig, als auf die Ermittlungen zu hoffen. „Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und werde zivilrechtlich gegen den Händler vorgehen, der den Wagen zuletzt verkauft hat“, sagt er. „Aber das wird teuer und dauert Jahre.“
Experten raten Betroffenen, sofort Anzeige zu erstatten und alle Unterlagen zu sichern. „Wichtig ist auch, den Kaufvertrag und den Fahrzeugbrief gut aufzubewahren“, so Dr. Schmitt. „Und bei Oldtimern sollte man vor dem Kauf eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) prüfen lassen.“
Der Fall von Walter W. zeigt, wie anfällig der Markt für Luxus-Oldtimer für Betrug ist. „Die Täter sind professionell und nutzen die Globalisierung aus“, warnt ein Ermittler. „Die Behörden müssen hier dringend nachbessern.“
BILDplus wird weiter über den Fall berichten. Lesen Sie mit BILDplus, was hinter dem Eigentums-Streit steckt und welche Chancen der betrogene Käufer jetzt noch hat.



