Mehr als zehn Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten beginnt in Braunschweig ein Prozess um Schmerzensgeld. Die mündliche Verhandlung findet am 28. August am Landgericht Braunschweig statt, wie das Gericht mitteilte. 30 Klägerinnen und Kläger fordern Schadenersatz von bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland.
Hintergrund des Absturzes
Das Flugzeug vom Typ Airbus A320 war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. Über den französischen Alpen stürzte die Maschine ab. Alle 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Die Ermittlungen ergaben, dass der damalige Co-Pilot die Maschine vorsätzlich in den Abgrund steuerte. Er hatte zuvor eine psychische Erkrankung verschwiegen.
Vorwürfe der Kläger
Die Kläger sind nach Angaben des Gerichts überzeugt, dass die Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht ausreichend überwacht worden sei. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) habe seiner Aufsichtspflicht nicht genügt. So soll der Absturz erst ermöglicht worden sein, argumentieren sie. Die Bundesrepublik hafte deshalb für die erlittenen Schäden. Das Zivilverfahren wird in Braunschweig verhandelt, weil dort das LBA seinen Sitz hat.
Erste Einschätzung des Gerichts
Ob die Klage Erfolg haben wird, ist fraglich. Das Gericht hält es nach erster rechtlicher Einschätzung für wahrscheinlich, dass der Staat keinen Schadenersatz zahlen muss. Die Begründung: Betroffene könnten den gleichen Schaden stattdessen von der Fluggesellschaft verlangen. Diese sei als Halterin des Flugzeugs primär verantwortlich. Die Entscheidung über die Staatshaftung bleibt jedoch abzuwarten.
Bedeutung des Verfahrens
Der Prozess ist von grundsätzlicher Bedeutung, denn er klärt die Frage, ob der Staat für Versäumnisse bei der Überwachung von Piloten haftbar gemacht werden kann. Sollte das Gericht anders entscheiden, könnten weitere Klagen folgen. Der Termin am 28. August ist der Auftakt für die mündliche Verhandlung; ein Urteil wird nicht am selben Tag erwartet.



