Haftstrafen nach Datenleck in Stuttgart – Ermittlungen gehen weiter
Haftstrafen nach Datenleck – Ermittlungen laufen weiter

Das Stuttgarter Landgericht hat im Korruptionsprozess um ein Datenleck bei der Justiz Haftstrafen verhängt. Drei Hauptangeklagte aus dem Sicherheitsgewerbe müssen für vier Jahre bis vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Eine beteiligte Frau erhielt eine Bewährungsstrafe, ein Kurier eine Geldstrafe. Die Ermittlungen zu möglichen Verbindungen zu einem versuchten Auftragsmord laufen jedoch weiter.

Interne Daten gegen Geld und Schmuck verkauft

Zwei ehemalige Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft hatten eingeräumt, zwischen 2022 und 2025 interne Informationen von der zentralen Arbeitsplattform „web.sta“ an Sicherheitsleute weitergegeben zu haben. Im Gegenzug erhielten sie Geld und Schmuck. Das System verwaltet Strafverfahren von der Eingang bis zum Abschluss, einschließlich Durchsuchungsanträgen und Anklagen.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn, die den Fall führte, spricht von einem „kriminellen Datenleck“ und einem Bestechungssystem. Die Ex-Mitarbeiter hatten durch ihre Abfragen ihre Vertrauensstellung missbraucht, wie der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung betonte: „Die Taten sind keine Petitessen oder Kleinigkeiten.“

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Urteile als Beitrag zur Korruptionsbekämpfung

Die Kammer verhängte Strafen zwischen vier Jahren und vier Jahren und drei Monaten gegen die drei Hauptangeklagten. Die Frau, die echte Reue gezeigt hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe. Der Richter bezeichnete die Urteile als „Beitrag zur Korruptionsbekämpfung“.

Nach der Verhandlung kam es zu lautstarkem Protest im Publikum. Einige Besucher hielten die Strafen für zu hoch und mussten von Polizisten aus dem Saal geführt werden. Die Verteidiger kündigten Revision an und nannten die Strafen „weltfremd“.

Verbindung zu versuchtem Auftragsmord

Der Fall könnte Teil eines größeren Komplexes sein. Im Mai 2024 wurde ein 23-jähriger Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Tamm angeschossen und schwer verletzt. Der Schütze wurde wegen versuchten Auftragsmordes zu 14 Jahren Haft verurteilt, sein Komplize zu sechs Jahren. Während der Ermittlungen der Sonderkommission „Frost“ verdichteten sich Hinweise, dass die Auftraggeber mit Informationen aus der Justiz versorgt worden sein könnten.

Die mutmaßlichen Auftraggeber sollen dieselben Männer sein, die nun in Stuttgart verurteilt wurden. Die Ermittlungen wegen Anstiftung zum versuchten Mord laufen noch. Im November wurden Büros der Staatsanwaltschaft und private Adressen durchsucht, wobei man auf das Datenleck stieß.

Hintergrund: Verdrängungswettbewerb in der Sicherheitsbranche

Die private Sicherheitsbranche ist durch harten Wettbewerb und Kostendruck geprägt. Nur einen Tag vor dem Urteil begann ein Prozess gegen zwei Inhaber von Sicherheitsfirmen wegen Erpressung und Körperverletzung. In dem Fall aus Leonberg ging es um gewaltsame Schuldeneintreibung.

Die aktuellen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision angekündigt. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüft weitere Schritte in dem laufenden Ermittlungskomplex.

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