Hubig will Verjährung bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern
Hubig: Verjährung bei Vergewaltigung auf 20 Jahre

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der heute beginnenden Justizministerkonferenz auf weitere Verschärfungen des Sexualstrafrechts. Die SPD-Politikerin plädiert dafür, sexuelle Handlungen künftig nur dann als einvernehmlich zu werten, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Zudem möchte sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von derzeit fünf auf zwanzig Jahre verlängern.

Kritik an der aktuellen Verjährungsfrist

„Eine 5-jährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz“, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Wir wollen das so bald wie möglich anpassen.“ Die Ministerin betonte die Dringlichkeit der Reform und verwies auf die Schwere der Tat, die eine längere Frist rechtfertige.

Der Weg zu „Nur Ja heißt Ja“

Hubig befürwortete ebenfalls die Forderung, die Voraussetzungen für die Einvernehmlichkeit von Sex zu erhöhen. Bis 2016 habe nur dann eine Vergewaltigung vorgelegen, wenn ein Opfer sich körperlich gewehrt habe. „Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu „Nein heißt Nein“ gegangen“, erläuterte sie. „Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt. ‚Nur Ja heißt Ja‘ schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent.“ Betroffene seien auch dann geschützt, wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre kein „Nein“ artikulieren könnten. „Viele europäische Staaten haben diese Lösung schon – und sie funktioniert. Ich sehe darin ein Vorbild“, sagte Hubig.

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Politische Reaktionen und Ausblick

Einen ähnlichen Vorschlag hatten bereits die Grünen im Bundestag unterbreitet. Politiker von Union und AfD äußerten sich skeptisch, während SPD-Abgeordnete offen reagierten. Der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Die Justizministerkonferenz, die heute beginnt, wird voraussichtlich über die Vorschläge diskutieren. Hubig zeigte sich zuversichtlich, dass die Reformen auf breite Unterstützung stoßen könnten, räumte aber auch Widerstände ein.

Die geplanten Änderungen würden das Sexualstrafrecht grundlegend reformieren. Mit der Verlängerung der Verjährungsfrist sollen Opfer mehr Zeit erhalten, um Anzeige zu erstatten. Das „Nur Ja heißt Ja“-Modell zielt darauf ab, die Beweislast zu verschieben und die sexuelle Selbstbestimmung zu stärken. Kritiker befürchten hingegen eine zu weitgehende Kriminalisierung und Probleme in der Beweisführung.

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