Das Amtsgericht Nördlingen hat einen Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann in der Anstalt einen Mithäftling mit einem Faustschlag attackiert hatte. Zudem fanden Bedienstete der JVA bei einer Zellenkontrolle Betäubungsmittel. Der Angeklagte verbüßte bereits eine Freiheitsstrafe; die neue Strafe wird im Anschluss vollstreckt.
Die Auseinandersetzung ereignete sich nach Angaben des Gerichts während des regulären Ablaufs in der Haftanstalt. Die beiden Insassen gerieten aus noch ungeklärten Gründen in einen Streit. Dabei schlug der Angeklagte seinem Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht. Das Opfer erlitt eine Platzwunde und wurde medizinisch versorgt. Andere Gefangene hielten den Angreifer bis zum Eintreffen der Bediensteten fest.
Bei der anschließenden Durchsuchung der Zelle des Beschuldigten stellten die Beamten eine geringe Menge Marihuana sicher. Sie leiteten ein Ermittlungsverfahren ein und übergaben den Fall an die Staatsanwaltschaft. Diese erhob Anklage beim Amtsgericht Nördlingen, das für Straftaten innerhalb der JVA zuständig ist.
Urteil und Begründung
Vor Gericht legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab. Er räumte die Tat ein, gab jedoch an, sich provoziert gefühlt zu haben. Den Drogenfund erklärte er mit einem Rest aus der Zeit vor der Inhaftierung. Das Gericht wertete das Geständnis mildernd, folgte der Anklage jedoch im Wesentlichen.
Die Richter verurteilten den Mann wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. In der Begründung hieß es, Gewalttaten in Justizvollzugsanstalten seien besonders schwerwiegend, weil sie die Sicherheit aller Insassen und des Personals gefährdeten. Auch der Umgang mit Drogen untergrabe die Ordnung des Strafvollzugs. Eine Bewährungsstrafe kam wegen der einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten nicht in Betracht.
Die konkrete Haftdauer wurde nicht öffentlich mitgeteilt. Das Gericht verwies auf die nicht öffentliche Verhandlung.
Auswirkungen auf den Strafvollzug
Der Fall rückt die Lage in der JVA Kaisheim erneut in den Fokus. Die Anstalt in der Nähe von Donauwörth ist auf männliche Strafgefangene mit längeren Freiheitsstrafen ausgerichtet. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Drogenfunden und Gewaltvorfällen. Die Anstaltsleitung kündigte an, die Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken. Dazu gehören zusätzliche Zellenkontrollen und der verstärkte Einsatz von Drogenspürhunden.
Zudem sollen Konflikte zwischen Gefangenen frühzeitig erkannt und entschärft werden. Der Strafvollzug in Bayern ist immer wieder Kritik ausgesetzt. Kritiker beklagen eine zu dünne Personaldecke und fordern mehr Investitionen. Solche Vorfälle zeigen, dass Handlungsbedarf besteht.
Rechtliche Einordnung
Körperverletzung wird im deutschen Strafrecht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. In Haftanstalten wird die Tat in der Regel als besonders verwerflich betrachtet. Der Besitz von Betäubungsmitteln ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt. Bei geringen Mengen kann das Verfahren nach Paragraf 31a BtMG eingestellt werden, wenn keine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Vorliegend entschied das Gericht jedoch auf eine Freiheitsstrafe.
Die genauen Umstände der Tat, wie der genaue Ort und der Verlauf des Streits, wurden in der Verhandlung rekonstruiert. Die Aussagen der Bediensteten und der weiteren Gefangenen trugen zur Aufklärung bei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Rechtsmittel einlegen.
Reaktionen in der Region
Die Entscheidung wird in der Region aufmerksam verfolgt. In Kaisheim, das eng mit der Justizvollzugsanstalt verbunden ist, wird der Fall kontrovers diskutiert. Während einige Bürger eine klare Haftstrafe begrüßen, fordern andere mehr Resozialisierungsangebote. Der Angeklagte selbst muss sich nun auf eine längere Zeit im Gefängnis einstellen. Die neue Strafe wird voraussichtlich in der JVA Kaisheim vollstreckt.
Mit diesem Urteil ist eines der jüngsten Verfahren abgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil Bestand hat.



