Das Amtsgericht Mindelheim hat das Verfahren gegen einen 45-jährigen Autofahrer überraschend eingestellt. Richter Franz Steurer folgte damit einem Sachverständigengutachten, das die Messung der Geschwindigkeit als nicht verwertbar einstufte. Der Mann war beschuldigt worden, auf der B 16 mit 21 km/h zu viel unterwegs gewesen zu sein.
Ursprünglich hätte der Fahrer ein Bußgeld von 200 Euro sowie einen Punkt in Flensburg akzeptieren müssen. Doch er legte Einspruch ein und bestand auf einer unabhängigen Prüfung des Messgeräts. Der zuständige Richter beauftragte daraufhin einen Diplom-Physiker aus München mit der Erstellung eines Gutachtens.
Die Untersuchung deckte erhebliche Schwachstellen auf. So war das Messgerät nicht ordnungsgemäß kalibriert und die Wetterbedingungen am Tattag, insbesondere Nieselregen, wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Der Experte kam zu dem Schluss, dass die gefahrene Geschwindigkeit nicht sicher nachgewiesen werden kann.
Richter spricht von nicht ausräumbaren Zweifeln
„Die Messung kann nicht als beweissicher gelten“, erklärte der Gutachter. Das Gericht sah sich außerstande, die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit zweifelsfrei festzustellen. Der Richter sagte in der Begründung: „Es bleiben Zweifel, die nicht auszuräumen sind. Wir müssen im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.“
Für den Angeschuldigten bedeutet die Einstellung, dass er weder das Bußgeld zahlen noch seinen Führerschein abgeben muss. Bereits eingezahlte Beträge werden ihm nach Auskunft des Gerichts erstattet. Zudem werden mögliche Eintragungen im Verkehrszentralregister gelöscht.
Auch andere Verfahren betroffen?
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, denn das Messfahrzeug der Polizei Mindelheim kam in vielen Kontrollen zum Einsatz. Die Bußgeldstelle im Landratsamt Unterallgäu prüft nun, ob weitere Bußgeldbescheide auf Grundlage dieses Geräts überarbeitet werden müssen. Eine Sprecherin sagte: „Wir werden die Entscheidung analysieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.“
Rechtsexperten sehen den Fall als wichtigen Hinweis für Autofahrer. „Technische Beweismittel müssen korrekt verwendet werden“, betonte ein ADAC-Sprecher. Sein Rat: Wer mit einem Messfehler konfrontiert ist, solle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Andreas Huber aus Augsburg, der den Fahrer vertrat, sprach von einem „Sieg für den Betroffenen“. Er hob hervor, dass eine sorgfältige Prüfung oft zu anderen Ergebnissen führen kann, als die Behörden behaupten.
Weitere Rechtsmittel möglich
Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Einstellung innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen. Ein Sprecher der Anklagebehörde sagte, man werde den Beschluss zunächst sorgfältig sichten. „Eine Entscheidung über weitere Schritte steht noch aus.“ Sollte die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde einlegen, wird das Verfahren endgültig abgeschlossen.
Der Fall zeigt: Wer einen Bußgeldbescheid erhält, muss nicht immer sofort zahlen. Zweifel an der Korrektheit von Messungen können sich lohnen. Zugleich machte der Richter aber deutlich, dass dies kein Freibrief für rücksichtsloses Fahren sei: „Das Verfahren ist wegen der Mängel eingestellt worden, nicht weil der Mann unschuldig ist.“ Das Gutachten habe rund 6.000 Euro gekostet, die der Steuerzahler trägt – eine Investition in die Rechtsstaatlichkeit, wie der Richter anmerkte.



