Der 25-jährige Angeklagte im Mordprozess nach dem Auto-Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München hat in seinem letzten Wort vor Gericht keinerlei Reue gezeigt. Nach 33 Verhandlungstagen bedankte er sich lediglich beim Gericht und der Bundesanwaltschaft für die ihnen gewidmete Zeit, ohne auf die Tat oder die Opfer einzugehen.
Hintergründe der Tat bleiben unklar
Der Afghane war im Februar 2025 mit seinem Wagen durch eine Polizeiabsperrung gefahren, hatte von hinten in den Demonstrationszug gesteuert und dabei zwei Menschen getötet sowie zahlreiche weitere verletzt. Die Bundesanwaltschaft geht von einem religiös motivierten politischen Anschlag aus, obwohl der Täter keinen klassischen Radikalisierungsprozess durchlaufen hatte. In ihrem Plädoyer hieß es, die Attacke habe in seiner Wahrnehmung dem Willen Allahs entsprochen und sei eine Reaktion auf das Handeln westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen.
Daneben spielten laut Anklagebehörde auch persönliche Gefühlsregungen eine Rolle: „Der Angeklagte hat Menschen zum Objekt seiner Wut, Enttäuschung und Verbitterung gemacht, obwohl diese am Entstehen seiner Stimmungslage keinerlei Anteil hatten.“
Opfer leiden bis heute schwer
Die Folgen für die Überlebenden sind verheerend. Ein Opfer, das als Gastarbeiterkind 40 Jahre lang gearbeitet hatte, kann aufgrund psychischer Belastung weder seiner Familie nachgehen noch lesen. Sein Anwalt zitiert ihn: „Für einen Selbstmord brauche ich keine Kugeln im Kopf. Ich bin schon tot.“ Ein anderer Mann kann seinen Arm nur noch auf Schulterhöhe heben und keine Kaffeetassen mehr aus dem Regal nehmen. Eine Frau bekommt Panik beim Autofahren, ein weiterer leidet unter Flashbacks und Schmerzen bei längerem Sitzen oder Liegen.
Getötet wurden die zweijährige Hafsa und ihre Mutter Amel, die als erste von dem Auto erfasst und durch die Luft geschleudert wurden. Ihre Verletzungen waren tödlich. Die Familie der beiden äußerte sich in einem vom Gericht verlesenen Brief: „Er ist und bleibt ein feiger Kindermörder, hier und in Ewigkeit.“ Sie wünschen sich, dass der Angeklagte in seiner Zelle in der Bedeutungslosigkeit verschwindet – für ihn wohl die schlimmste Strafe.
Psychiatrische Gutachten und Rechtsauffassungen
Ein gerichtlich bestellter Gutachter stellte eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung fest, schloss jedoch eine akute Psychose zum Tatzeitpunkt aus. Die Verteidigung hingegen sieht Anzeichen einer hebeprenen Schizophrenie, einer Unterform mit wirrem Gefühlsleben und unberechenbarem Verhalten, und plädiert für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Während der Anwalt dies erläuterte, begann der Angeklagte plötzlich zu schluchzen – eine Reaktion, die bei den Schilderungen der Opfer ausgeblieben war.
Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 22 Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung in weiteren 22 Fällen. Zudem beantragt sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren erheblich erschweren würde.
Das Urteil wird am 6. August erwartet.



