Mutter nach Fund toter Säuglinge in Südfrankreich unter Mordverdacht
Mutter nach Fund toter Säuglinge unter Mordverdacht

Die 32-jährige mutmaßliche Mutter ist am Freitag einem Untersuchungsrichter in Südfrankreich vorgeführt worden. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt sie des Mordes an fünf Säuglingen. Die Frau wurde wegen Mordes an Minderjährigen einem Untersuchungsrichter vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen. Ihr gleichaltriger Lebensgefährte, der ebenfalls zunächst festgenommen worden war, wurde nach Justizangaben vom Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen.

Dem Fall vorausgegangen war ein grausiger Fund in der Wohnung des Paares in der südfranzösischen Stadt Orange. Die sterblichen Überreste von vier Babys und die Leiche eines Säuglings wurden dort entdeckt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft starben die Kinder zwischen April 2018 und Oktober 2025. Das entspricht einem Zeitraum von mehr als sieben Jahren. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau die Schwangerschaften verheimlichte und die toten Neugeborenen in der Wohnung versteckte. Die wiederholten späten Schwangerschaftsfeststellungen lassen darauf schließen, dass die Frau ihre Zustände jahrelang verbarg.

Ausgelöst wurde die Entdeckung durch den Lebensgefährten der 32-Jährigen. Er hatte sich nach eigener Aussage bei der Polizei gemeldet, weil ihn die wiederholt sehr späte Feststellung der Schwangerschaften seiner Freundin beunruhigte. Am vergangenen Sonntag entband die Frau zu Hause und wurde danach ins Krankenhaus gebracht. Bei sich zu Hause stieß der Mann auf etwas, das er als „menschliche Überreste“ beschrieb. Die Polizei durchsuchte die Wohnung am Montag daraufhin intensiv.

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Gerichtsmediziner bestätigt fünf Säuglinge

Bei der Durchsuchung fanden die Beamten Knochen und eine bereits stark verweste Leiche. Ein Gerichtsmediziner kam nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass die Funde zu fünf verschiedenen Säuglingen gehören. Um die genauen Todesumstände zu klären, wurden die Überreste zur Obduktion gebracht. Die Ergebnisse könnten nach Einschätzung der Ermittler mehrere Wochen dauern. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen Mordes an Minderjährigen ein.

Laut der Zeitung „Le Parisien“ hat die 32-Jährige gegenüber den Ermittlern ausgesagt, die Babys seien „tot geboren“ worden. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob diese Einlassung glaubhaft ist. Sollte sich herausstellen, dass die Kinder nach der Geburt gelebt haben, wäre der Mordvorwurf aus Sicht der Anklage bestätigt.

Vom Krankenhaus direkt in die U-Haft

Die Frau war nach ihrer Entbindung in ein Krankenhaus gebracht worden. Am Mittwoch wurde sie entlassen und noch am selben Tag in Untersuchungshaft genommen. Ihr am Sonntag geborenes Baby – ein Junge – ist nach Behördenangaben bei guter Gesundheit. Das Neugeborene soll vorläufig außerhalb der Familie untergebracht werden. Ein Jugendrichter entscheidet über das weitere Vorgehen.

Der Lebensgefährte der Frau wurde inzwischen wieder auf freien Fuß gesetzt. Er hatte die Polizei selbst auf den Fall aufmerksam gemacht. Nähere Gründe für seine Freilassung nannten die Behörden nicht. Die Ermittlungen gegen ihn laufen jedoch weiter.

Zwei weitere Kinder in der Familie

Das Paar hat außerdem zwei Kinder im Alter von acht und neun Jahren. Sie wurden vom Jugendamt in Obhut genommen. Auch der neugeborene Junge soll zunächst nicht in der Familie bleiben. Bereits vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass ein Jugendrichter über die Unterbringung entscheiden werde.

Der Fall in Orange ist nicht der erste dieser Art in Frankreich. Erst im Februar war in Besançon im Osten des Landes eine 50-jährige Frau festgenommen worden, nachdem in ihrem Gefrierschrank zwei tote Babys gefunden worden waren. Auch dort hatte die Frau die Leichen offenbar über längere Zeit versteckt. Die Ermittler prüfen, ob es Verbindungen zwischen den beiden Fällen gibt.

Die französische Justiz steht bei der Aufklärung solcher Taten vor großen Herausforderungen. Die Obduktionen sollen klären, ob die Kinder tot geboren wurden oder ob sie nach der Geburt starben. Erst dann lässt sich der genaue Hergang rekonstruieren. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für die beschuldigte Mutter die Unschuldsvermutung.

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