Neuneinhalb Jahre Haft für Vergewaltigung und Kindesmissbrauch
Neuneinhalb Jahre Haft für Vergewaltigung und Missbrauch

Das Landgericht Nürnberg hat einen 59-jährigen Mann aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt zu einer Haftstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Stieftochter von 2004 bis 2011 in mehr als 100 Fällen schwer sexuell missbraucht hatte. Zudem war die Kammer überzeugt, dass er seine Frau auf einem Rastplatz an der A73 zusammen mit drei unbekannten Männern vergewaltigt hatte.

Die nachgewiesenen Taten

Nach Überzeugung der Kammer fanden die Missbrauchshandlungen an der Stieftochter im Kinderzimmer der Familie sowie in einem Hinterraum seiner Werkstatt statt. Der Zeitraum erstreckte sich über sieben Jahre, von 2004 bis 2011. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen in über 100 Fällen schwer sexuell missbrauchte. Die Vergewaltigung seiner Frau ereignete sich auf einem Rastplatz an der Autobahn A73. Der Mann hatte demnach drei unbekannte Männer hinzugezogen, die gemeinsam mit ihm die Frau vergewaltigten.

Freispruch in weiteren Anklagepunkten

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ursprünglich Vergewaltigung in 80 weiteren Fällen vorgeworfen. Laut Anklage soll der Mann über das Internet Kontakt zu fremden Männern aufgenommen und diese zum Sex mit sich und seiner Frau nach Hause eingeladen haben. Die Frau habe dies nur aus Angst über sich ergehen lassen, so die Anklage. Das Landgericht war jedoch nicht davon überzeugt, dass es sich dabei tatsächlich um Vergewaltigungen handelte. Die Gerichtssprecherin erklärte, die Kammer habe die Beweise und Aussagen in diesen Punkten nicht als ausreichend erachtet. Daher sprach das Gericht den Mann in diesen Anklagepunkten frei.

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Urteil noch nicht rechtskräftig

Die verhängte Haftstrafe von neuneinhalb Jahren ist noch nicht rechtskräftig. Wie die Gerichtssprecherin mitteilte, können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger Berufung einlegen. Der Verurteilte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Verfahren hatte vor dem Landgericht Nürnberg mehrere Verhandlungstage in Anspruch genommen. Die genauen Hintergründe der Taten und die Motivation des Täters wurden in der Hauptverhandlung ausführlich beleuchtet. Das Gericht stützte sein Urteil unter anderem auf die Aussagen der Opfer sowie auf forensische Beweise. Der Fall zeigt erneut die schwerwiegenden Folgen von sexualisierter Gewalt innerhalb der Familie und die Herausforderungen bei der Beweisführung in solchen Verfahren.

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