Niedrige Strafe für CSD-Täter: Richterliche Milde hatte tödliche Folgen
Niedrige Strafe für CSD-Täter: Milde mit tödlichen Folgen

Der Fall des Abdul B. wirft ein Schlaglicht auf die deutsche Justiz: Der 20-Jährige, bereits wegen einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt, erhielt eine Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht. Wenige Wochen später raste er beim Christopher Street Day (CSD) im Berliner Tiergarten in eine Menschenmenge und tötete mehrere Menschen. In einem Kommentar übt der Journalist Nikolaus Blome scharfe Kritik an der Entscheidung der Richter.

Der Fall Abdul B.

Abdul B. war nach Angaben der Behörden ein Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Er hatte bereits eine Haftstrafe verbüßt und galt als radikalisiert. Dennoch entschied das Gericht, ihn auf Bewährung zu entlassen. Auflagen waren unter anderem die Teilnahme an einem sogenannten Deradikalisierungs-Seminar. Das Urteil fiel nach dem milden Jugendstrafrecht, obwohl B. zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war.

Blome bezeichnet diese Entscheidung als „tragisch paradox“. Die Justiz habe den Anschlag indirekt ermöglicht, da sie auf die Resozialisierung des Täters setzte. „Finde die Fehler in diesem Satz – nichts daran ist zum Lachen“, schreibt er. Alles sei legal gewesen, aber nichts richtig. Die Lücke zwischen dem milden Urteil und den Toten sei „unüberbrückbar“.

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Kritik an der Justiz

Der Kommentator stellt grundsätzliche Fragen: Lassen sich gehirngewaschene IS-Krieger überhaupt mit den Mitteln des Rechtsstaats resozialisieren? Warum griff das Gericht nicht zu den oberen Strafmöglichkeiten? Stattdessen habe man auf vage Hoffnungen gesetzt. „Da ist gewettet worden – verloren haben die Opfer beim CSD“, so Blome.

Er weist darauf hin, dass es nach geltendem Recht durchaus möglich gewesen wäre, auf die „Vorbewährung“ zu verzichten und B. in Haft zu behalten. Dies hätte die Tat verhindern können. Die Entscheidung der Richter bezeichnet er als „Selbstdemontage“ der Justiz, die nun für alle sichtbar sei.

Politische Reaktionen

Blome erwartet nun eine Debatte über Gesetzesverschärfungen. Diese würden von extremen Rufen nach „Remigration“ auf der einen Seite und „Faschismus“-Vorwürfen auf der anderen begleitet. Der Streit um die Folgen des Anschlags sei „holzhammerartiger“ als früher. Bestimmte Milieus machten allein die Migration für alles Übel verantwortlich.

Der Kommentator warnt, dass die Justiz unter Druck gerate. Wenn sie nicht hart genug gegen die terroristische Islamisten-Szene vorgehe, mache sie sich angreifbar für Kräfte, die die Demokratie untergraben wollten. „Zwar agiert die Justiz unabhängig, aber nicht unverbunden mit der Gesellschaft“, schreibt Blome. Sie müsse nun schnell lernen, Härte gegen ihre erklärten Feinde zu zeigen.

Bereits in der Vergangenheit hatte die AfD in Sachsen-Anhalt angekündigt, Richter und Staatsanwälte vor ein Tribunal zu zitieren. Blome sieht darin den Versuch, die Justiz einzuschüchtern, damit sie die Demokratie nicht kraftvoll schützt. Der Fall Abdul B. biete nun Angriffsfläche für solche Bestrebungen.

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