Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Pay-TV-Piraten hat am Landgericht Saarbrücken begonnen. Der Angeklagte soll über Jahre hinweg mit Cardsharing und IPTV ein illegales Netzwerk mit mehr als 6000 Kunden betrieben haben. Insgesamt sollen in 6076 Fällen illegale Zugänge zu Bezahlsendern wie Sky, DAZN und Netflix verkauft worden sein – der Umsatz liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei rund 300.000 Euro.
Cardsharing und IPTV: Die technische Masche
Cardsharing ist eine Methode, bei der die Zugangsdaten einer einzigen gültigen Smartcard über das Internet auf zahlreiche Empfänger verteilt werden. Dabei wird die Berechtigung der Karte quasi geteilt, sodass mehrere Nutzer gleichzeitig auf verschlüsselte Programme zugreifen können, ohne selbst ein Abo abzuschließen. Der eigentliche Karteninhaber merkt von der illegalen Nutzung in der Regel nichts, da die Freischaltung im Hintergrund erfolgt.
IPTV-Piraterie geht noch einen Schritt weiter: Hier werden komplette Streams von Pay-TV-Inhalten unerlaubt eingespeist und über spezielle Server verbreitet. Kunden des Angeklagten sollen so gegen eine Gebühr Zugang zu Sendern erhalten haben, die sonst kostenpflichtig sind. Der Betreiber des Netzwerks kassierte dafür offenbar monatliche Beiträge, die sich über die Jahre zu der hohen Summe summierten. Die Ermittler konnten immerhin 6076 einzelne Fälle nachweisen, was auf eine lange Betriebszeit des illegalen Angebots schließen lässt.
Ermittlungen gegen Kunden: Bundesweit Tausende Verfahren
Die Justiz geht nicht nur gegen die Betreiber solcher illegalen Angebote vor, sondern auch gegen die Abnehmer. Bundesweit laufen derzeit tausende Ermittlungsverfahren gegen Nutzer, die über Cardsharing oder IPTV-Piraterie auf Bezahlsender zugegriffen haben. Allein in Nordrhein-Westfalen sind nach Informationen der Behörden Hunderte neuer Verfahren anhängig, die oftmals von den Sendern selbst angestoßen wurden, indem sie verdächtige IP-Adressen melden.
Den Kunden drohen dabei nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzforderungen der Sender, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Der unerlaubte Zugang zu verschlüsselten Sendungen kann als Urheberrechtsverletzung gewertet werden und mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. In der Praxis enden solche Verfahren häufig mit einer Einstellung gegen Geldauflage, können aber auch zu einer Verurteilung führen, insbesondere wenn gewerbsmäßiges Handeln vorliegt.
Der Fall vor dem Landgericht Saarbrücken
Der Angeklagte wurde im Januar festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittler hatten seine Aktivitäten über längere Zeit beobachtet und schließlich die Infrastruktur des Netzwerks abgeschaltet. Bei Durchsuchungen sollen umfangreiche Beweismittel sichergestellt worden sein, darunter Server, Datenträger und Unterlagen zu den Kundenzahlungen.
Das Landgericht Saarbrücken verhandelt den Fall nun in erster Instanz. Der Angeklagte muss sich wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung verantworten. Es ist zu erwarten, dass im Prozess auch Details zu den Zahlungsströmen und der Zahl der Kunden näher beleuchtet werden. Die Anklage stützt sich auf zahlreiche Zeugen und Sachverständige, die die technischen Abläufe des Cardsharings darlegen sollen.
Verbraucher aufgepasst: Das sind die Risiken
Illegale Streaming-Zugänge sind alles andere als ein Kavaliersdelikt. Wer ein günstiges Abo über dubiose Anbieter abschließt, macht sich strafbar. Die Sender Sky, DAZN, Netflix und andere haben eigene Abteilungen, die gezielt nach solchen Piraterie-Netzwerken suchen und regelmäßig Anzeige erstatten. Auch wer nur gelegentlich einen illegalen Stream schaut, kann belangt werden, da schon der einmalige Abruf eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Die Rechtsprechung sieht darin eine unzulässige öffentliche Wiedergabe, wenn der Stream nicht vom Rechteinhaber autorisiert ist. In der Praxis bedeutet das: Bußgelder, Abmahnkosten und unter Umständen auch ein Strafverfahren. Besonders tückisch ist, dass viele illegale Anbieter die Zahlungsdaten der Kunden speichern und im Falle einer Abschaltung an die Ermittler weitergeben.
Der aktuelle Prozess zeigt einmal mehr, dass die Behörden entschlossen sind, gegen die wachsende Streaming-Piraterie vorzugehen. Für Verbraucher ist es ratsam, ausschließlich legale Streaming-Dienste zu nutzen – auch wenn diese höhere Kosten verursachen als die vermeintlichen Schnäppchen im Netz. Der Ausgang des Verfahrens in Saarbrücken wird mit Spannung erwartet, da er richtungsweisend für ähnliche Fälle in ganz Deutschland sein könnte.



