Nach einer Schießerei in der Ingolstädter Innenstadt sind Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Es geht um den Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts. Ein 35-jähriger Mann wurde am Freitagabend durch einen Schuss verletzt, wie die Polizei mitteilte.
Tatort in der Schillerstraße
Der Vorfall ereignete sich gegen 22:40 Uhr in der Schillerstraße. Ein Anwohner hatte die Einsatzzentrale alarmiert, weil er einen lauten Knall gehört hatte. Als die Streife eintraf, lag das spätere Opfer blutend auf dem Gehweg. Rettungskräfte versorgten den Mann und brachten ihn in die Klinik. Nach Auskunft der Ärzte bestand keine Lebensgefahr, der Mann wurde noch in der Nacht operiert.
Die ersten Ermittlungen am Tatort ergaben: Es wurden zwei Patronenhülsen sichergestellt, die auf eine Pistole hinweisen. Die Beamten sperrten den Bereich weiträumig ab und suchten mit einem Hubschrauber nach dem Täter. Mehrere Zeugen gaben an, eine Person gesehen zu haben, die in Richtung Donau flüchtete. Bis zum frühen Morgen blieb die Fahndung erfolglos.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen und schaltete die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ein. Nach ersten Auswertungen des Verletzten und der Spurenlage gehe man von einem gezielten Schuss aus, sagte der zuständige Staatsanwalt. Daher werde wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt. Ein Polizeisprecher ergänzte: „Wir können ein versuchtes Tötungsdelikt nicht ausschließen, das Motiv ist noch völlig unklar.“
Zeugenaufruf der Polizei
Die Polizei sucht dringend Zeugen, die die Schießerei beobachtet haben. Besonders wichtig sind Hinweise zu einer Person, die zur Tatzeit in der Schillerstraße gesehen wurde. Auch wer Videoaufnahmen von Überwachungskameras in den umliegenden Geschäften oder Anwohnern hat, soll sich melden.
Die Beamten prüfen außerdem einen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Streit in einem Lokal an der Donau. Nach Informationen von Nachbarn soll es bereits am frühen Abend eine lautstarke Auseinandersetzung gegeben haben, bei der Sicherheitskräfte eingeschritten waren. Ob dies mit der Schießerei zusammenhängt, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Schusswaffengebrauch in Ingolstadt und Bayern
In Ingolstadt sorgt der Vorfall für Aufsehen, da Schusswaffenverbrechen in der Stadt selten vorkommen. Laut Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr in Ingolstadt lediglich drei Fälle von Schusswaffengebrauch registriert. In Bayern insgesamt sind es 438 Fälle, die Polizei vermeldet damit einen leichten Anstieg von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Großteil dieser Delikte ereignet sich in Ballungsräumen wie München oder Nürnberg.
Der Verletzte befindet sich inzwischen außer Lebensgefahr. Er konnte inzwischen von der Polizei vernommen werden. Weitere Angaben zu den Hintergründen machen die Ermittler mit Verweis auf die laufenden Untersuchungen nicht.
Hintergrund: Was bedeutet „versuchtes Tötungsdelikt“?
In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft in Fällen von versuchter Tötung nach Paragraf 212 des Strafgesetzbuchs. Der Versuch ist strafbar, auch wenn der Täter den Tod des Opfers nicht erreicht. Je nach Schwere der Tat kann der Strafrahmen von Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bis zu lebenslanger Haft reichen. Der Richter muss dabei berücksichtigen, ob die Tat auf heimtückische Weise oder aus niedrigen Beweggründen begangen wurde.
Im aktuellen Fall hat das Amtsgericht Ingolstadt keinen Haftbefehl erlassen – die Ermittlungen laufen noch, weil ein Tatverdacht nicht erhärtet ist. Die Polizei setzt auf die Mithilfe der Bevölkerung.
Der Schütze ist weiterhin auf der Flucht. Die Polizei bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 0841/9343-0 oder über die Notrufnummer 110.



