Strafbefehl gegen Ex-Linkenpolitiker wegen Kinderpornografie-Besitzes
Strafbefehl gegen Ex-Linkenpolitiker wegen Kinderpornografie-Besitzes

Gegen einen ehemaligen Landtagsabgeordneten der Thüringer Linken ist ein Strafbefehl wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte erlassen worden. Das Amtsgericht Stadtroda verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine neunmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Ex-Politiker muss zudem 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung für Kinderschutz zahlen und die sichergestellten Datenträger werden einbehalten. Für zwei Jahre gelten Bewährungsauflagen, darunter die Meldepflicht bei Wohnungs- oder Aufenthaltswechsel.

Der Landesverband der Linken forderte den Parteiaustritt des ehemaligen Mandatsträgers. „Für die Linke ist ein solches Verhalten mit unseren Werten unvereinbar“, teilte der Landesverband mit. Das Mitglied werde aufgefordert, unverzüglich aus der Partei auszutreten. Andernfalls würden die „erforderlichen Schritte bis hin zu einem Parteiausschluss eingeleitet“. Der Betroffene erklärte gegenüber der dpa, er werde den Strafbefehl akzeptieren, um den Prozess zu beenden. „Am Ende bleibt mir nur, mich bei allen Freunden, Bekannten und bisherigen Wegbegleitern zu entschuldigen für diesen großen Fehler“, sagte der frühere Politiker.

Der Fall war 2024 mitten im Landtagswahlkampf bekannt geworden. Im August hatte die Polizei unter anderem das Büro des Abgeordneten im Thüringer Landtag durchsucht. Ermittler hatten mehr als 3900 Dateien bei dem Mann entdeckt. Der Abgeordnete hatte sein Mandat nach Bekanntwerden der Vorwürfe niedergelegt und seitdem nicht mehr am Parteileben teilgenommen, wie Pressesprecher Kai Budler mitteilte.

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Die Vorsitzenden Katja Maurer und Ralf Plötner erklärten, der Vorgang zeige, „dass der Rechtsstaat ohne Ansehen von Amt, gesellschaftlicher Stellung oder politischer Funktion handeln muss, sobald ein entsprechender Verdacht vorliegt.“ Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die konsequente Verfolgung entsprechender Straftaten hätten höchste Priorität.

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