Nach dem plötzlichen Tod eines 40-jährigen Mannes im Amtsgericht Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Wie eine Sprecherin mitteilte, ergaben die Überprüfungen keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.
Der Mann sollte Mitte Januar wegen des Verdachts des schweren Raubes in Untersuchungshaft genommen werden. Kurz nach Betreten des Gerichtsgebäudes brach er zusammen und musste reanimiert werden, ein Notarzt konnte jedoch nur noch den Tod feststellen.
Die Staatsanwaltschaft sah von Beginn an kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der beteiligten Polizisten. Eine Obduktion ergab keine Anzeichen für Gewalteinwirkung. Routinemäßig wurde ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, das nun ohne Feststellung eines Fremdverschuldens eingestellt wurde.



