Die Universität Hamburg hat die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf von Plagiatsvorwürfen entlastet. Ein am Montag veröffentlichtes Prüfverfahren ergab, dass die gegen ihre Dissertation erhobenen Vorwürfe eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens nicht gerechtfertigt sind. „Im Ergebnis konnten die gegen Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vorgebrachten Plagiatshinweise nicht bestätigt werden“, teilte die Hochschule mit. Die Betroffene sei über das Ergebnis informiert worden.
Hintergrund der Vorwürfe
Brosius-Gersdorf war von der SPD für das Amt als Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden. Die Union hatte jedoch erhebliche Vorbehalte, unter anderem wegen ihrer Positionen zum Abtreibungsrecht. Im August 2025 verzichtete sie schließlich auf ihre Kandidatur. Kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags war die für den 11. Juli vorgesehene Wahl auch genommen worden, weil die Unionsfraktion einen Plagiatsverdacht gegen die Doktorarbeit der Juristin geäußert hatte.
Die Vorwürfe im Detail
Der selbst ernannte Plagiatsjäger Stefan Weber hatte am Abend vor der geplanten Wahl in seinem Blog 23 Textparallelen zwischen der Dissertation von Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf veröffentlicht. Die Universität Hamburg sah zunächst keinen Anlass für eine Überprüfung, leitete diese jedoch zwei Wochen später unter Verweis auf weitere eingegangene Hinweise ein. Später erhob Weber zusätzlich den Vorwurf des Ghostwritings: Hubertus Gersdorf soll als heimlicher Autor für die Dissertation von 1997 tätig gewesen sein.
Entlastung und Konsequenzen
Nach Abschluss des Prüfverfahrens stellten die zuständigen Gremien der Universität fest, dass kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Brosius-Gersdorf kündigte bereits zuvor über eine Anwaltskanzlei rechtliche Schritte gegen Stefan Weber an. Die Universität betonte, die Betroffene sei über das Ergebnis informiert worden.
Auswirkungen auf die Richterwahl
Der Fall hatte die ohnehin schwierige Besetzung des Bundesverfassungsgerichts belastet. Brosius-Gersdorf selbst verarbeitete das gescheiterte Verfahren in einem Buch, das sie als „ein Stück Zeitgeschichte“ bezeichnete. Die gescheiterte Wahl wirft weiterhin Fragen nach dem Umgang mit Plagiatsvorwürfen in der Politik auf.



