Debatte über Verjährung: Schützt Frankreich Epstein-Helfer?
Verjährungsdebatte: Schützt Frankreich Epstein-Helfer?

Ein Mann, der im Umfeld des verstorbenen US-Milliardärs Jeffrey Epstein Frauen an diesen vermittelt haben soll, steht im Zentrum eines juristischen Skandals in Frankreich. Die mutmaßliche Tat – eine Vergewaltigung einer Deutschen im Jahr 1986 in Paris – wurde 2026 zur Anzeige gebracht, doch das französische Recht schützt den Beschuldigten: Die Straftat ist verjährt. Dies ist kein Einzelfall, wie Recherchen von Alexandra Berlin und Petra Truckendanner ergeben.

Der Fall der Deutschen „Anna“

Die betroffene Frau, die im Artikel „Anna“ genannt wird, erstattete im Mai 2026 Anzeige. Sie gab an, 1986 in Paris von dem Mann vergewaltigt worden zu sein, der später als Vermittler für Epstein tätig war. Doch die französische Justiz teilte ihr mit, dass die Tat nach französischem Recht verjährt sei. „Die Anzeige bleibt folgenlos“, so der Bericht. Das Opfer zeigte sich erschüttert: „Ich habe 40 Jahre gebraucht, um darüber zu sprechen, und jetzt sagt man mir, es sei zu spät.“

Verjährungsfristen in Frankreich

In Frankreich beträgt die Verjährungsfrist für Vergewaltigung 20 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. Da die Tat 1986 stattfand und das Opfer zu diesem Zeitpunkt volljährig war, endete die Frist 2006. Eine spätere Reform, die die Frist auf 30 Jahre verlängerte, gilt nicht rückwirkend. „Das französische Recht schützt hier den Täter“, kritisierte die Anwältin des Opfers, Marie Dupont. „Es ist eine Schande, dass solche Taten ungesühnt bleiben.“

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Systematisches Problem

Der Fall ist kein Einzelfall. Laut einem Bericht der französischen Menschenrechtsorganisation „Justice pour les Victimes“ sind seit 2020 mindestens 15 ähnliche Fälle bekannt, in denen Sexualstraftaten aus den 1980er Jahren aufgrund von Verjährung nicht verfolgt werden konnten. „Die Verjährungsregeln sind eine Hürde für Gerechtigkeit“, sagte die Organisation. „Besonders bei Taten, die im Zusammenhang mit Epstein stehen, zeigt sich, wie Täter von legalen Schlupflöchern profitieren.“

Epstein-Netzwerk und Frankreich

Jeffrey Epstein, der 2019 in Untersuchungshaft starb, unterhielt ein internationales Netzwerk, das Minderjährige und junge Frauen für sexuelle Dienstleistungen rekrutierte. Frankreich spielte dabei eine Rolle: Epstein besaß eine Wohnung in Paris und soll dort regelmäßig Opfer empfangen haben. Der nun beschuldigte Mann, dessen Name nicht genannt wird, soll laut Ermittlungen eine Schlüsselfigur bei der Rekrutierung gewesen sein. „Er war der Zuträger“, so eine Quelle aus dem französischen Justizministerium.

Reformforderungen

Der Fall hat eine Debatte über die Verjährungsfristen für Sexualstraftaten in Frankreich ausgelöst. Die Abgeordnete Claire O'Petit von der Partei „La République En Marche“ forderte eine Abschaffung der Verjährung für schwere Sexualdelikte. „Wir müssen sicherstellen, dass Täter nicht durch die Zeit geschützt werden“, sagte sie. „Die Opfer brauchen Zeit, um sich zu melden, und der Staat muss ihnen diese Zeit geben.“ Bisher scheiterten solche Reformen jedoch am Widerstand von Juristen, die auf Rechtssicherheit pochen.

Internationale Dimension

Der Fall zeigt auch die internationalen Verflechtungen des Epstein-Skandals. Während in den USA viele Mittäter verurteilt wurden, bleiben in anderen Ländern Strafverfolgungslücken. „Frankreich ist nicht das einzige Land, das hier versagt“, so die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“. „Viele Staaten haben veraltete Verjährungsregeln, die Täter schützen.“ Die deutsche Regierung zeigte sich besorgt: „Wir beobachten die Entwicklung in Frankreich genau“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. „Deutschland hat die Verjährung bei Vergewaltigung bereits 2015 verlängert.“

Ausblick

Die betroffene Frau „Anna“ hat angekündigt, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. „Ich werde nicht aufgeben“, sagte sie. „Es geht nicht nur um mich, sondern um alle Opfer, die nie Gerechtigkeit erfahren haben.“ Der Fall könnte weitreichende Folgen haben: Sollte der Gerichtshof Frankreich verurteilen, wäre dies ein Präzedenzfall für die Verjährungsdebatte in ganz Europa.

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