Das Landgericht Hannover hat am Dienstag überraschend den Haftbefehl gegen den Arzt Dr. Markus B. (49) aufgehoben. Der Internist und Notarzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord, versuchten Mord sowie Totschlag in drei Fällen vor: Zwischen 2019 und 2025 soll er zwei schwerkranke Patienten vorsätzlich getötet haben; in einem weiteren Fall blieb es laut Anklage beim Versuch.
Richter überzeugt von ärztlicher Argumentation
Im Prozess hatte der angeklagte Arzt seine Maßnahmen erläutert und betont, dass er die Patienten im Sterbeprozess von schweren Leiden habe abschirmen wollen. Diese Argumente überzeugten offenbar das Schwurgericht. Ein Sprecher des Landgerichts teilte auf BILD-Anfrage mit: „Art und Umfang der Medikation erfolgten wohl auf Basis einer vertretbaren medizinischen Indikation.“ Damit entfällt der dringende Tatverdacht, der die Grundlage für die Untersuchungshaft bildete.
Verteidigung sieht Erfolg – Prozess geht weiter
Für die Verteidigung ist die Aufhebung des Haftbefehls ein wichtiger Etappensieg. Professor Steffen Stern, der den Uni-Arzt vertritt, sagte: „Große Erleichterung! Wir haben diesen Schritt aber auch erwartet, nachdem der Mandant sich umfassend eingelassen hat und wir medizinische Gutachten vorgelegt haben, die ihn entlasten.“ Allerdings ist der Prozess damit nicht beendet. Das Verfahren läuft weiter, und die Verteidigung strebt einen vollständigen Freispruch an.
Scharfe Kritik an Ermittlungsarbeit
Gleichzeitig übte Stern scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft. Die Anklage sei mit der Entscheidung „notleidend“. „So etwas habe ich noch nicht erlebt. Die Ermittlungen sind einseitig geführt worden. Alle Zeugen wurden von Anfang an aufgefordert, sich zu den Mordvorwürfen zu äußern. Die Staatsanwaltschaft muss auch entlastende Beweise würdigen“, so der Verteidiger. Die Medizinische Hochschule Hannover hatte die Ermittlungen gegen den Arzt ursprünglich selbst in Gang gebracht.
Bis zum rechtskräftigen Urteil bleibt Dr. Markus B. vorerst auf freiem Fuß. Das Gericht wird in den kommenden Verhandlungstagen weitere Beweise und Gutachten prüfen. Die Entscheidung über den Haftbefehl ist ein deutliches Zeichen: Der Fall wirft Fragen zur strafrechtlichen Bewertung palliativmedizinischer Entscheidungen auf.



