Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion machen Angehörige von Geflüchteten nur einen kleinen Teil des Familiennachzugs aus. Zwischen Anfang 2025 und dem 23. April wurden insgesamt 177.382 Entscheidungen zu nationalen Visa für den Familiennachzug getroffen. Davon entfielen rund 13 Prozent (23.273 Entscheidungen) auf den Nachzug zu Ausländern mit Flüchtlings-, Asyl- oder anderem Schutzstatus.
Zum Vergleich: Rund 27.000 Entscheidungen betrafen den Ehegattennachzug zu Deutschen, und 67.097 Fälle den Ehegattennachzug zu Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln, etwa Fachkräften. Weitere Entscheidungen betrafen vor allem Kinder von Ausländern ohne Schutzstatus. Der Ehegattennachzug zu Nicht-Geflüchteten umfasste unter anderem rund 9.000 indische und 9.800 türkische Ehepartner.
In einigen Herkunftsländern müssen Angehörige über ein Jahr auf einen Termin zur Beantragung des Familiennachzugs warten. Ende Juli 2024 wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt, mit Ausnahme von Härtefällen. Subsidiär Schutzberechtigte sind oft Menschen aus Syrien, die keine individuelle Bedrohung nachweisen können, aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen.
Bis zum 15. Mai wurden laut Bundesregierung nur sieben Visa über die Härtefallregelung erteilt, 285 Fälle befänden sich in vertiefter Prüfung. Clara Bünger (Linke) kritisierte, dass der geringe Anteil des Familiennachzugs zu Geflüchteten immer wieder für alarmistische Debatten genutzt werde, die Gesetzesverschärfungen legitimierten. Die Aussetzung führe zu langanhaltender Trennung vieler Familien.



