Die Polizei in Lingen im Emsland hat versehentlich mehrere Wahlplakate der Partei „Die Bürgernahen“ aus der Innenstadt entfernt. Grund waren Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund der Gestaltung der Plakate annahmen, es handele sich um unzulässige Wahlwerbung einer anderen Partei. Dies teilte die Polizei mit.
Versehen nach Bürgerhinweisen
Die Beamten reagierten auf die Hinweise und nahmen die Plakate ab. Bei einer späteren Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass die Plakate eindeutig der Partei „Die Bürgernahen“ zuzuordnen waren und über ein korrektes Impressum verfügten. Eine Abnahme sei daher nicht gerechtfertigt gewesen, so die Polizei. Die Behörde bedauerte den Vorfall und entschuldigte sich bei den Verantwortlichen der Partei.
Rechtliche Anforderungen an Wahlplakate
In Niedersachsen müssen Wahlplakate gemäß der Landesverordnung über Wahlwerbung ein Impressum mit Name und Anschrift des Herausgebers enthalten. Fehlt dieses oder ist die Zuordnung nicht eindeutig, können Ordnungsämter oder die Polizei die Plakate entfernen. Im vorliegenden Fall waren die Plakate jedoch ordnungsgemäß gekennzeichnet, sodass die Entfernung irrtümlich erfolgte.
„Die Bürgernahen“: Lokale Partei mit Schwerpunkt auf Bürgernähe
Die Partei „Die Bürgernahen“ tritt bei der Kommunalwahl in Lingen an und setzt sich nach eigenen Angaben für mehr Transparenz und direkte Bürgerbeteiligung ein. Der Vorfall sorgte bei den Parteimitgliedern für Verärgerung, doch die schnelle Entschuldigung der Polizei wurde akzeptiert.
Kommunalwahl in Niedersachsen am 13. September
Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am 13. September 2026 statt. In Lingen werden neben dem Stadtrat auch Ortsräte und der Landrat gewählt. Die Wahlkampfzeit läuft auf Hochtouren, und Plakate sind ein zentrales Mittel der Außendarstellung. Die Polizei kündigte an, künftig bei Beschwerden über Wahlplakate genauer zu prüfen, bevor sie Maßnahmen ergreift.



