Ermittlungen nach Polizeieinsatz in Köln-Deutz
Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte und eine Notärztin eingeleitet. Der Anfangsverdacht lautet auf Körperverletzung im Amt, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Hintergrund ist ein Polizeieinsatz vom 8. April in Köln-Deutz, bei dem ein Mann in einer psychischen Notsituation in eine Klinik eingewiesen werden sollte.
Videoaufnahme als Auslöser
Lange Zeit sah die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für strafbares Fehlverhalten. Erst eine Videoaufnahme, die der Behörde in der vergangenen Woche bekannt wurde, führte zu den nun eingeleiteten Ermittlungen. Das Video zeigt den Beginn des Einsatzes und wirft Fragen zur Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen auf.
Rolle der Notärztin unter der Lupe
Die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen einen Polizisten und eine Polizistin, sondern auch gegen die eingesetzte Notärztin. Im Fokus stehen die Anordnung medizinischer Maßnahmen und eine mutmaßliche Medikamentenverabreichung. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft die Rechtmäßigkeit der Fixierung des Mannes. Die Behörde betonte, dass sie zu einer objektiven Aufklärung verpflichtet sei und keine einseitige Betrachtung erfolge.
Schweigepflicht erschwert Aufklärung
Bislang liegt keine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vor, sodass die Berichte der Uniklinik nicht vollständig ausgewertet werden können. Für alle Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Weitere Angaben zu dem betroffenen Mann machte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht.



