Das Landgericht Düsseldorf hat einen 17-jährigen Jugendlichen wegen Totschlags an seiner Mutter zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt. Der zur Tatzeit 16-jährige Ukrainer hatte die 49-jährige Frau an Silvester in ihrer Wohnung im Düsseldorfer Stadtteil Rath zunächst gewürgt und sie anschließend bewusstlos in eine mit Wasser gefüllte Badewanne gelegt. Die fünffache Mutter erlag zwei Tage später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.
Tathergang und Festnahme
Laut Gerichtsurteil ereignete sich die Tat am Silvesterabend in dem Mehrfamilienhaus, in dem die Familie lebte. Zeugen beobachteten eine gewaltsame Auseinandersetzung und alarmierten die Polizei. Die Beamten rückten mit einem Großeinsatz an und nahmen den Jugendlichen noch am selben Abend fest. Die genauen Umstände der Festnahme sowie die Beweislage wurden im Prozess erörtert, jedoch aufgrund des Jugendschutzes nicht öffentlich gemacht.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Das Verfahren fand unter strikter Geheimhaltung statt, um die Persönlichkeitsrechte des minderjährigen Angeklagten zu wahren. Das Gericht machte keine Angaben zu den Hintergründen oder dem Motiv der Tat. Auch die genauen Strafanträge der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung blieben unter Verschluss. „Wir dürfen aus Jugendschutzgründen keine Details nennen“, erklärte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Rolle des Vaters
Im Laufe des Prozesses wurde eine Nachricht des Vaters an seinen Sohn thematisiert. In dieser Mitteilung soll der Vater geschrieben haben, dass es ihm leidtue, „dass die Kinder bald ohne Eltern sein werden“. Diese Aussage deutet auf ein mögliches familiäres Drama hin, dessen genaue Bedeutung jedoch unklar bleibt. Das Gericht ließ offen, ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, und verwies erneut auf den Jugendschutz.
Folgen für die Familie
Die getötete Frau hinterlässt fünf Kinder, darunter den Verurteilten. Die Familie stammt ursprünglich aus der Ukraine und lebte in Düsseldorf. Die genauen Auswirkungen der Tat auf die Geschwister und den Vater wurden nicht öffentlich bekannt. Fachleute aus dem Jugendamt und psychologische Betreuer waren laut unbestätigten Informationen in die Nachsorge eingebunden. Die Hintergründe des Gewaltausbruchs bleiben weiterhin ungeklärt – das Gericht hob lediglich hervor, dass es sich um eine „schwerwiegende Gewalttat in der Familie“ handele.



