Rund 2,5 Millionen Tonnen Verpackungsmüll werfen die Deutschen laut dem Öko-Institut jährlich in die Gelbe Tonne. Doch nicht alles, was nach Plastik aussieht, darf dort hinein. Fehlwürfe sind ein großes Problem: Nach Angaben der Initiative „Mülltrennung wirkt“ liegt der Anteil an Fehlwürfen im Gelben Sack bei rund 30 Prozent. Diese Abfälle müssen aufwendig aussortiert werden und belasten das Recycling. In diesem Ratgeber erfahren Sie anhand einer klaren Liste, was genau in den Gelben Sack und die Gelbe Tonne gehört, was auf keinen Fall hineindarf und worin eigentlich der Unterschied zur Wertstofftonne liegt.
Was gehört in den Gelben Sack und die Gelbe Tonne?
In den Gelben Sack und die Gelbe Tonne gehören ausschließlich leere Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen. Konkret bedeutet das:
- Verpackungsbehälter aus Kunststoff (z. B. für Joghurt, Zahnpasta, Spülmittel)
- Folien und Luftpolsterfolie
- Schaumstoff und Verpackungs-Styropor
- Tetra Pak und andere Getränkekartons
- Tierfutterdosen und Konserven
- Alufolie und Aludeckel
In manchen Gegenden wird noch der Gelbe Sack verwendet, ansonsten die Gelbe Tonne. Beide sind für denselben Abfall bestimmt.
Was darf nicht in den Gelben Sack und wie entsorgen?
Vieles, was nach Verpackung oder Plastik aussieht, gehört trotzdem nicht hinein. Diese Fehlwürfe behindern das Recycling und verursachen Kosten. Nicht in den Gelben Sack dürfen:
- Altholz, Textilien, Elektrogeräte (diese gehören zum Wertstoffhof; Elektrogeräte können auch im Handel zurückgegeben werden)
- Batterien und Akkus (Sammelboxen im Handel oder Wertstoffhof)
- Glas, Glühbirnen und Leuchtstoffröhren (Restmüll; Energiesparlampen und LEDs in den Wertstoffhof oder zu Sammelstellen)
- Speisereste (Biotonne oder Restmüll)
- Isolier-Styropor vom Bau (Wertstoffhof)
- Videokassetten und CDs (Wertstoffhof oder Restmüll)
- Zigarettenkippen (Restmüll)
Wichtig: Batterien und Akkus haben im Gelben Sack nichts verloren – sie können in Müllpressen und Sortieranlagen Brände auslösen. Geben Sie sie an den Sammelboxen im Supermarkt oder am Wertstoffhof ab.
Styropor: Gelber Sack oder Wertstoffhof?
Styropor ist bei der Müllentsorgung ein Sonderfall. Verpackungs-Styropor, das etwa aus Versandkartons stammt oder zum Schutz von Elektrogeräten dient, darf in haushaltsüblichen Mengen in den Gelben Sack beziehungsweise die Gelbe Tonne. Isolier-Styropor aus dem Bau- oder Sanierungsbereich gehört dagegen nicht hinein, sondern muss separat auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.
Was ist der Unterschied zwischen der Gelben Tonne und der Wertstofftonne?
In die Gelbe Tonne und den Gelben Sack gehört ausschließlich Verpackungsmüll. Andere Kunststoff- oder Metallgegenstände, die keine Verpackung sind, gehören dagegen in die Wertstofftonne – dort, wo es sie schon gibt. In diese Tonne dürfen zusätzlich zum Verpackungsmüll beispielsweise Haushaltsgegenstände und Werkzeuge aus Metall, Blumentöpfe, Plastikspielzeug, Geschirr und Besteck aus Plastik sowie aufgebrauchte Verpackungen für Arzneimittel entsorgt werden. Mit der Zeit soll die Wertstofftonne die Gelbe Tonne ersetzen.
Muss ich Verpackungen ausspülen und trennen?
Mit wenigen Handgriffen verbessern Sie die Recyclingquote deutlich. Laut der Verbraucherzentrale müssen Verpackungen nur leer und „löffelrein“ sein, nicht aber komplett sauber. Verzichten Sie aufs Ausspülen, denn das spart Wasser und schont die Umwelt. Bestehen Verpackungen aus mehreren Materialien, sollten Sie diese vor dem Einwurf zwingend trennen – reißen Sie etwa den Aludeckel und die Papierbanderole komplett vom Joghurtbecher ab. Nur so erkennt die Sortieranlage die einzelnen Materialien richtig. Achten Sie zudem darauf, dass keine verdorbenen Lebensmittel oder Flüssigkeiten in der Tonne landen.
Welches Bußgeld droht bei falscher Mülltrennung?
Falsch befüllte Gelbe Tonnen bleiben oft am Straßenrand stehen – der Müll wird dann schlichtweg nicht mitgenommen. Der Anteil an Fehlwürfen liegt bei rund 30 Prozent. Ein bundesweit einheitliches Bußgeld für falsche Mülltrennung gibt es nicht, da Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte ihr Sammelsystem selbst regeln. Im schlimmsten Fall kann eine falsche Entsorgung jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld nach sich ziehen. Fragen Sie im Zweifel daher immer direkt bei Ihrer örtlichen Abfallberatung nach.



