Kommunalwahlen in Niedersachsen: AfD-Kandidaten scheitern an Zulassung
AfD-Kandidaten scheitern bei Kommunalwahlzulassung

Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen sind mehrere Kandidaten der AfD nicht zur Wahl zugelassen worden. Als Begründung führten die Wahlausschüsse mangelnde Verfassungstreue an. Doch die Entscheidungen sind umstritten – unter anderem, weil betroffene Politiker wie der Bundestagsabgeordnete Sichert weiterhin ein Mandat im Parlament ausüben.

Hintergrund der Nichtzulassung

Die Wahlausschüsse in mehreren Landkreisen und Städten Niedersachsens haben AfD-Bewerbern die Zulassung verweigert, weil sie die verfassungsmäßige Ordnung nicht ausreichend bejahen. Berufen wird sich dabei auf § 32 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, wonach Kandidaten die Gewähr dafür bieten müssen, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Betroffen sind nach Angaben des AfD-Landesverbandes mindestens sieben Kandidaten, darunter auch Amtsinhaber.

Der Fall des AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Sichert sorgte für besondere Aufmerksamkeit. Sichert, der für einen Sitz im Kreistag kandidierte, wurde von den Wahlausschüssen abgelehnt, obwohl er sein Bundestagsmandat ungehindert ausübt. Diese Diskrepanz wirft Fragen zur Einheitlichkeit der Maßstäbe auf.

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Zweifel an der Rechtsgrundlage

Rechtsexperten äußern Bedenken an der Praxis. Prof. Dr. Hans-Peter Müller von der Universität Göttingen erklärte: „Die Vorschriften zur Wahlzulassung sind rechtlich heikel. Wird die Verfassungstreue zu eng ausgelegt, besteht die Gefahr, dass Wahlen angefochten werden und teilweise wiederholt werden müssen.“ Tatsächlich haben mehrere Betroffene bereits Eilanträge beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Nach Angaben des Innenministeriums in Hannover gab es im Jahr 2025 insgesamt 23 Anträge auf Nichtzulassung von Kandidaten, von denen 14 erfolgreich waren – alle gegen AfD-Bewerber. Die Opposition kritisiert diese Entwicklung: „Die Willkür bei der Zulassung schadet der Demokratie mehr als sie nützt“, so der Landesvorsitzende der AfD Niedersachsen.

Mögliche Folgen für die Wahlen

Sollten die Gerichte den Klagen stattgeben, könnte dies eine Neuwahl in einzelnen Wahlbezirken nach sich ziehen. „Das wäre ein enormer Aufwand und würde die Bürger verunsichern“, warnt Kommunalwahlleiter Torsten Schmidt. Zudem stehe die Frage im Raum, ob die Kriterien der Verfassungstreue nicht für alle Parteien einheitlich angewendet werden müssten.

Bislang haben nur die Wahlausschüsse von drei Landkreisen ihre Entscheidungen getroffen; weitere Urteile stehen noch aus. Die SPD-Fraktion im Landtag forderte eine landesweite Prüfung der Zulassungspraxis. „Wir brauchen klare, überprüfbare Standards, damit nicht der Eindruck von politischer Einflussnahme entsteht“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD, Markus Töns.

Demokratische Grundsätze auf dem Prüfstand

Die Debatte um die Nichtzulassung von AfD-Kandidaten berührt fundamentale demokratische Prinzipien: die Gleichheit der Wahl und das Recht auf politische Betätigung. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Julia Wagner von der Universität Hannover betont: „Die Verfassungstreue darf nicht als politisches Instrument missbraucht werden. Wer für ein Amt im Bundestag gewählt ist, kann nicht gleichzeitig für ein Kommunalamt unwürdig sein.“

Bis zu den Kommunalwahlen am 15. September 2026 müssen die Gerichte entscheiden. Die AfD kündigte an, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Ausgang wird richtungsweisend für künftige Wahlen in ganz Deutschland sein.

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