Gericht erklärt Bebauungsplan für Solarpark in Uckermark für ungültig
Gericht erklärt Bebauungsplan für Solarpark in Uckermark für ungültig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat den Bebauungsplan der Gemeinde Boitzenburger Land für eine großflächige Photovoltaik-Anlage für unwirksam erklärt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) war damit erfolgreich gegen die Gemeinde vorgegangen.

Die Gemeinde hatte den Bebauungsplan 2021 festgesetzt und damit die Voraussetzungen für Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf einer Ackerfläche von rund 128 Hektar geschaffen. Der Plan ist einer von insgesamt drei Bebauungsplänen, auf deren Grundlage eine der größten Photovoltaik-Anlagen Deutschlands entstanden ist.

Der BUND hatte zahlreiche Punkte an dem Bebauungsplan gerügt, insbesondere die umwelt- und naturschutzrechtliche Bewertung des Standorts. 2023 beantragte er beim OVG die Unwirksamkeitserklärung des Plans – mit Erfolg.

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Welche Folgen das Urteil hat, ist offen. Der Betreiber der Anlage besitzt eine Baugenehmigung, die von der Entscheidung nicht berührt wird. Ein BUND-Sprecher sagte: „Wir haben die Qualität der Unterlagen gerügt. Das hat das Gericht bestätigt.“ Die Gemeinde müsse den Bebauungsplan nun erneuern. Mit einem Abriss der Anlage rechne er allerdings nicht.

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