Mähroboter-Verbot bei Nacht: Hessische Kommunen schützen Igel
Mähroboter-Verbot bei Nacht: Kommunen schützen Igel

In Hanau ist seit wenigen Tagen der Einsatz von Mährobotern in der Nacht untersagt. Die Stadt erließ eine Allgemeinverfügung, die zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang den Betrieb der Geräte verbietet. Damit sollen Igel und andere kleine Wirbeltiere vor schweren oder tödlichen Verletzungen durch die rotierenden Klingen geschützt werden.

Hintergrund ist, dass Igel in Hessen auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Säugetiere stehen. Ihr Bestand nimmt seit Jahren stetig ab. Besonders die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere sind durch Mähroboter gefährdet, da sie bei Gefahr nicht fliehen, sondern sich zusammenrollen.

„Klares Signal“ in Hanau

Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) erklärte, mit der Allgemeinverfügung setze die Stadt ein klares Zeichen: „Der Schutz von Igeln und anderen heimischen Wildtieren ist uns als Stadt wichtig.“ Bei der Umsetzung vertraut Hanau in erster Linie auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger sowie auf die nun geltende rechtliche Regelung. Eine konkrete Überwachung durch das Ordnungsamt sei derzeit nicht geplant. „Wenn uns bekannt wird, dass systematisch gegen das Verbot verstoßen wird, werden wir dem selbstverständlich nachgehen“, so der Oberbürgermeister.

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Marburg setzt auf Verbot und Prävention

Bereits seit Ende 2025 gilt in Marburg ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Die Stadt kontrolliert die Einhaltung nach eigenen Angaben vor allem anlassbezogen, etwa wenn Hinweise aus der Bevölkerung eingehen. „Grundsätzlich setzt die Stadt Marburg aber vor allem auf Prävention und Aufklärung“, sagte eine Sprecherin. Vielen Bürgerinnen und Bürgern sei nicht bewusst, dass der nächtliche Einsatz von Mährobotern Igel gefährdet.

Das Verbot zeige offenbar Wirkung. „Die Stadt Marburg führt derzeit keine belastbare Statistik, kann aber bestätigen, dass weniger Meldungen über verletzte oder getötete Igel eingehen“, erklärte die Sprecherin. Igel seien auf kleinteilige Strukturen wie Hecken, Gebüsche und Versteckmöglichkeiten angewiesen. Diese seien in der offenen Landschaft durch die Intensivierung der Landwirtschaft zunehmend verschwunden. In Städten mit altem Baumbestand, naturnahen Gärten und Parks fänden sich Igel dagegen in größerer Dichte. „Daher gehen wir davon aus, dass das Stadtgebiet von Marburg eine relativ hohe Igeldichte aufweist und das nächtliche Mähverbot einen wichtigen Beitrag zum Erhalt dieser Populationen leistet.“

Landkreis Gießen: Erste Allgemeinverfügung in Hessen

Der Landkreis Gießen hat als erster Landkreis Hessens zum 1. Mai dieses Jahres eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. „Dass solch eine Maßnahme notwendig und sinnvoll ist, wird einem spätestens bewusst, wenn man merkt, wie unwissend viele Mähroboter-Nutzer sind“, sagte Carmen Schmidt vom Kreis Gießen. „Leider vertrauen viel zu viele auf die Aussagen der Hersteller, dass ein Sensor im Gerät schlimmes verhindern könne. Dem ist nicht so.“

Das Verbot schützt nicht nur Igel, sondern auch andere dämmerungsaktive Tiere wie Molche, Kröten und Salamander. Diese sind ebenfalls durch die Mahd gefährdet. Der Landkreis Gießen ist für 17 Kommunen zuständig. Eine dauerhafte Kontrolle sei daher unmöglich, erklärte Schmidt. „Wir sind deshalb auf Meldungen unserer Bürger angewiesen, die uns solch ein Vergehen melden sollten.“

Landkreis Kassel: Appell an Mähroboter-Besitzer

Auch der Landkreis Kassel hat inzwischen ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter erlassen. Umweltdezernent Thomas Ackermann betonte: „Grundsätzlich wissen wir um die Vernunft unserer Einwohner im Landkreis, solche Gartengeräte mit Bedacht zu benutzen.“ Jedoch seien die aktuellen Meldungen der Igelnothilfen und anderer Naturschutzverbände erschreckend und in letzter Zeit immer häufiger, obwohl es mittlerweile intelligente Geräte gebe.

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Der Landkreis weist darauf hin, dass Igel und viele Amphibien und Reptilien immer mehr Lebensraum verlieren und dadurch seltener werden. Roman Krettek, Fachdienstleiter der Unteren Naturschutzbehörde, erklärte: „Diese Allgemeinverfügung ist ein Baustein, der den weiteren Rückgang bedrohter Arten zumindest verlangsamen kann.“ Sie solle auch dazu beitragen, dass den Tieren weniger Leid und Schmerzen zugefügt werden. Der Kreis appelliert daher an alle Besitzer von Mährobotern, sich an die neuen Regeln zu halten und die Geräte entsprechend zu programmieren.