Gericht weist Klage zur Verkehrsberuhigung in Berlin ab
Gericht weist Klage zur Verkehrsberuhigung ab

Ein juristischer Rückschlag bremst die Hoffnungen von Anwohnern auf verkehrsberuhigte Straßen im hohen Berliner Norden. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin wies eine Klage gegen den motorisierten Durchgangsverkehr im Waldseeviertel als unzulässig ab. Die Kläger – Anwohner aus Reinickendorf und der Brandenburger Nachbargemeinde Glienicke/Nordbahn sowie der Verkehrswende-Verein Changing Cities – hatten versucht, den Durchgangsverkehr gerichtlich zu unterbinden.

Klage gegen Durchgangsverkehr: Gericht sieht keine Befugnis der Anwohner

Die Kläger, die einer Bürgerinitiative für Verkehrsberuhigung nahestehen, argumentierten, der Verkehr weiche von der Bundesstraße 96 in kleinere Wohnstraßen aus. Besonders die Schildower Straße und die Elsestraße würden als „Schleichwege“ genutzt. Daraus resultierten erhebliche Gefahren, aggressives Verhalten ortsfremder Autofahrer und unzumutbarer Lärm. Ziel der Klage war es, den motorisierten Durchgangsverkehr zu unterbinden. Diese Klage war der Höhepunkt eines jahrelangen Streits um den Verkehr im Waldseeviertel.

Nach Auffassung des Gerichts fehlt den Klägern die Klagebefugnis. Ein Anspruch, vom Land Berlin die Umwidmung der betreffenden Straßenabschnitte an der Landesgrenze zu verlangen, bestehe nicht. Eine solche Teileinziehung diene öffentlichen Belangen, nicht privaten Interessen. Auch besondere Rechte als Anlieger ließen sich nicht heranziehen, da die Kläger nicht unmittelbar an den betroffenen Abschnitten wohnen.

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Keine Pflicht zur generellen Sperrung von Durchgangsverkehr

Ebenfalls abgelehnt wurde der Anspruch auf alternative Maßnahmen wie die Anordnung einer Anliegerstraße. Zwar gewährt die Straßenverkehrsordnung grundrechtlich geschützten Personen die Abwehr unzumutbarer Verkehrsbelastungen. Doch lasse sich daraus keine Verpflichtung ableiten, den Durchgangsverkehr in einem gesamten Stadtquartier generell zu unterbinden. Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Auf Morgenpost-Anfrage sagte die Sprecherin der Initiative Changing Cities, dass man sich noch in der Prüfung befinde und überlege, wie weiterverfahren werde. Das Bezirksamt Reinickendorf hat sich auf die Anfrage der Morgenpost zum Urteil bisher nicht gemeldet.

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