Polizei stoppt Autofahrer mit zwei Promille in Nördlingen
Polizei stoppt Autofahrer mit zwei Promille in Nördlingen

Ein Autofahrer ist in Nördlingen bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei gestoppt worden. Der Mann stand nach ersten Erkenntnissen deutlich unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest brachte den Wert von zwei Promille. Damit liegt der Mann weit über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit.

Nächtliche Kontrolle in der Innenstadt

Die Beamten der Polizeiinspektion Nördlingen hatten den Pkw in den frühen Morgenstunden in der Innenstadt gestoppt. Wie die Polizei auf Anfrage mitteilte, sei der Wagen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle aus dem Verkehr gezogen worden. Bereits beim Öffnen des Fensters sei den Polizisten ein deutlicher Alkoholgeruch entgegengeschlagen. Zudem habe der Fahrer rote Augen und eine verwaschene Aussprache gehabt.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab am Straßenrand einen Wert von 2,0 Promille. Da dieser Wert deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 1,1 Promille für absolute Fahruntüchtigkeit liegt, ordneten die Beamten eine Blutentnahme an. Der Mann wurde daraufhin zum Krankenhaus Nördlingen gebracht, wo eine medizinische Fachkraft die Blutprobe entnahm. Die Blutprobe wird nun im Labor untersucht, um den genauen Alkoholspiegel zu bestätigen.

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Wie die Polizei weiter mitteilte, übernahm die Blutprobe die anschließende Überprüfung der Fahrtüchtigkeit. Der genaue Ablauf der Kontrolle sei dokumentiert worden. Die ermittelnden Beamten haben die Strafanzeige bereits an die Staatsanwaltschaft Augsburg weitergeleitet.

Rechtliche Folgen für den Autofahrer

Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt, der Führerschein sichergestellt. Damit endete die nächtliche Fahrt für den Autofahrer an Ort und Stelle. Er muss nun mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. Nach § 316 des Strafgesetzbuchs drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, wenn der Fahrer trotz Fahrtuntüchtigkeit ein Fahrzeug führt.

In der Regel wird in solchen Fällen die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, bevor der Mann seine Fahrerlaubnis zurückerhalten kann. Dabei wird auch über die Dauer einer Sperrfrist entschieden. Diese Dauer ist gesetzlich auf sechs Monate bis fünf Jahre festgelegt. Während dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Zusätzlich droht ein Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg. Die Kosten für das Strafverfahren und die Blutprobe muss der Mann voraussichtlich selbst tragen. Auch die Versicherung kann sich bei einem solchen Fall als leistungsfrei erklären, wenn der Fahrer grob fahrlässig handelte.

Alkohol am Steuer: Hohe Unfallgefahr

Alkoholkonsum und das Führen eines Fahrzeugs sind eine riskante Kombination. Bereits bei 0,5 Promille drohen ein Fahrverbot, Geldbußen und zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille spricht der Gesetzgeber von absoluter Fahruntüchtigkeit. Der gemessene Wert in Nördlingen lag bei fast dem Doppelten dieser Grenze. Das Risiko, einen Unfall zu verursachen, steigt dabei exponentiell an.

Die Polizeiinspektion Nördlingen kündigte an, in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchzuführen. Die Beamten betonten, dass Alkohol am Steuer nach wie vor eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle sei. Gleichzeitig appellierten sie an alle Verkehrsteilnehmer, nach dem Konsum von Alkohol keine Fahrzeuge zu führen. Auch auf dem Fahrrad ist ein hoher Alkoholwert nicht erlaubt und kann den Verlust des Führerscheins bedeuten.

Appell der Polizei

Der Fall zeigt nach Ansicht der Polizei erneut, wie notwendig konsequente Kontrollen sind. Eine Nachtfahrt mit zwei Promille endet nicht nur mit einer Anzeige, sondern kann im Ernstfall auch Menschenleben kosten. Die Beamten empfehlen, nach dem Feiern öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen. Auch die Devise, Alkohol sei kein Führerscheinersatz, ist weiterhin aktuell.

Die Ermittlungen zu dem Vorfall in Nördlingen sind noch nicht abgeschlossen. Sobald das Ergebnis der Blutprobe vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Bis dahin bleibt der Führerschein des betroffenen Mannes sichergestellt.

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