Die AfD darf bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 in Spandau antreten. Der Landeswahlausschuss wies zwei gleichlautende Beschwerden gegen die Zulassung der Partei zurück, wie das Landeswahlamt mitteilte. Damit ist die AfD eine von insgesamt 17 Parteien, die zur Wahl zugelassen sind.
Wer die Beschwerden einlegte
Die Beschwerden stammten von der Wählergemeinschaft „Das antifaschistische Bündnis Spandau“ sowie von der Partei „Die Partei“. Sie argumentierten, dass die AfD eine faschistische Partei sei und ein Verbotsverfahren möglich und nötig wäre. Daher dürfe sie nicht an der Wahl teilnehmen, so die Begründung der Beschwerdeführer.
Formale Gründe für die Zurückweisung
Der Landeswahlausschuss wies die Beschwerden jedoch aus formalen Gründen zurück. Nach Angaben von Landeswahlleiter Stephan Bröchler sind Beschwerdeführende nur dann berechtigt, Einspruch gegen die Zulassung eines Wahlvorschlags einzulegen, wenn es um die Zurückweisung ihres eigenen Vorschlags geht. „Nicht jedoch gegen die Zulassung eines Wahlvorschlags, dessen Vertrauenspersonen sie nicht sind“, erläuterte Bröchler. In den vorliegenden Fällen seien die Beschwerdeführer nicht die Vertrauenspersonen der AfD gewesen.
Kein Ersatz für das Bundesverfassungsgericht
Bröchler betonte, dass der Landeswahlausschuss nicht befugt sei, über die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei zu urteilen. „Der Landeswahlausschuss ist kein Ersatz für das Bundesverfassungsgericht und ist auch kein Parteien-TÜV, der die Inhalte von Parteien überprüft“, sagte er. Weitere Beschwerden gegen die AfD-Zulassung lagen nicht vor. Damit bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung, die AfD zur Wahl zuzulassen.
Hintergrund: AfD in Berlin
Die AfD hatte in der Vergangenheit mehrfach versucht, in Berlin zu Wahlen anzutreten, und war dabei auf Widerstand gestoßen. Ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde jedoch nie eingeleitet. Die aktuellen Beschwerden scheiterten an der fehlenden Antragsbefugnis der Beschwerdeführer. Der Wahltermin am 20. September 2026 bleibt bestehen, und die Wähler in Spandau können zwischen 17 verschiedenen Parteien wählen.



