AfD bleibt in Berlin-Spandau zur Wahl zugelassen – Beschwerden zurückgewiesen
AfD in Berlin-Spandau zur Wahl zugelassen

Die AfD bleibt in Berlin-Spandau bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung zugelassen. Der Landeswahlausschuss wies zwei gleichlautende Beschwerden dagegen bei seiner jüngsten Sitzung zurück, wie das Landeswahlamt mitteilte. Damit kann die Partei wie geplant an der Abstimmung am 20. September teilnehmen.

Hintergrund der Beschwerden

Die Beschwerden gegen die Zulassung der AfD hatten die Wählergemeinschaft „Das antifaschistische Bündnis Spandau” sowie die Partei „Die Partei” eingelegt, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler erläuterte. „Sie haben argumentiert, dass es sich bei der AfD um eine faschistische Partei handle, ein Verbotsverfahren daher möglich und nötig sei und sie deshalb nicht an der Wahl teilnehmen dürfe”, so Bröchler. Die Beschwerdeführer beriefen sich dabei auf verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei.

Formale Zurückweisung durch den Ausschuss

Der Landeswahlausschuss wies die Beschwerden aus formalen Gründen zurück. „Beschwerdeführende haben das Recht, gegen die Zurückweisung des eigenen Wahlvorschlags Beschwerde einzureichen, nicht jedoch gegen die Zulassung eines Wahlvorschlags, dessen Vertrauenspersonen sie nicht sind, was in den vorliegenden Beschwerden der Fall war”, lautete die Begründung. Der Ausschuss prüfte daher nicht die inhaltlichen Vorwürfe gegen die AfD, sondern stellte fest, dass die Beschwerdeführer nicht antragsberechtigt waren.

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Kein Ersatz für das Bundesverfassungsgericht

„Der Landeswahlausschuss ist kein Ersatz für das Bundesverfassungsgericht und ist auch kein Parteien-TÜV, der die Inhalte von Parteien überprüft”, sagte Bröchler weiter. Er betonte, dass der Ausschuss lediglich die formellen Voraussetzungen für die Wahlzulassung prüfe. Ein Parteiverbot könne nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Weitere Beschwerden gegen die AfD lagen nicht vor, so dass die Zulassung endgültig ist.

17 Parteien antreten bei der Abgeordnetenhauswahl

Insgesamt dürfen bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September 17 Parteien antreten, wie das Landeswahlamt mitteilte. Die AfD ist eine davon. Die Wahl in Berlin-Spandau findet gleichzeitig mit der Bundestagswahl statt. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses sorgte für gemischte Reaktionen. Während die AfD die Zulassung begrüßte, übten die Beschwerdeführer Kritik an der formalen Zurückweisung. Sie kündigten an, rechtliche Schritte zu prüfen.

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