AfD-Kandidaten in Niedersachsen von Kommunalwahl ausgeschlossen
AfD-Kandidaten in Niedersachsen von Kommunalwahl ausgeschlossen

Ausschluss von AfD-Landesvize Stephan Bothe

Der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg lehnte am Mittwoch den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe als Kandidaten für die Landratswahl mit 6 zu 1 Stimmen ab. Der Landkreis begründete die Entscheidung mit der Einstufung der AfD in Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz. In einer Mitteilung hieß es: "Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses haben unter sorgfältiger und vertiefter Abwägung aller maßgeblicher Aspekte des konkreten Einzelfalls weisungsungebunden, eigenständig und parteineutral in öffentlicher Sitzung entschieden, den Wahlvorschlag nicht zuzulassen." Die gesetzliche Frist für die Zulassung der Bewerber und Wahlvorschläge endete am Donnerstag. Weitere geprüfte AfD-Bewerber wurden zugelassen, andere gar nicht erst geprüft.

Weitere ausgeschlossene und zugelassene Kandidaten

Neben Bothe waren bereits zuvor die AfD-Politiker Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel nicht zugelassen worden. Sichert darf nicht für das Amt des Landrats im Landkreis Friesland kandidieren, Moriße nicht für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven und Vogel nicht für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz. Auch der parteilose Eugen Nazarenus wurde in Weener in Ostfriesland wegen einer Nähe zur "Reichsbürger"-Szene von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen.

Demgegenüber wurden einige AfD-Bewerber zugelassen. Adrian Maxhuni in der Samtgemeinde Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) erhielt vom Wahlausschuss 4 zu 2 Stimmen, bei einer Enthaltung. Florian Meyer in der Samtgemeinde Fürstenau (ebenfalls Landkreis Osnabrück) wurde mit 4 zu 3 Stimmen zugelassen. Auch Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) darf antreten, wie der NDR und das "Göttinger Tageblatt" übereinstimmend berichteten. Eine offizielle Bestätigung der Kommune lag zunächst nicht vor.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Rechtliche Grundlage und Reaktionen

Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach der Wahl zu Beamten auf Zeit. Sie müssen daher die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten, die auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen darf. Die örtlichen Gremien entscheiden jedoch eigenständig. Der niedersächsische Verfassungsschutz stuft die AfD im Bundesland als gesichert rechtsextremistisch ein – eine Einstufung, die die Partei juristisch anficht.

Bothe zeigte sich in einer Stellungnahme unverständlich: "Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde offensichtlich nicht einmal geprüft, ob ich die Verfassung tatsächlich achte. Hier wurde geprüft, ob ich als innenpolitischer Sprecher der Regierungslinie gefalle." Er kritisierte weiter: "Die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz machen aus der bloßen Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei und aus der Wahrnehmung demokratisch gewählter Ämter einen Ausschlussgrund."

Die AfD wirft den Behörden und Wahlausschüssen ein politisch motiviertes Vorgehen vor und kündigte rechtliche Schritte an. Allerdings können Entscheidungen über Nichtzulassungen grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren angegriffen werden. Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am 13. September statt.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration