Eklat in Niedersachsen: Immer mehr AfD-Kandidaten von Wahlen ausgeschlossen
AfD-Kandidaten in Niedersachsen von Wahlen ausgeschlossen

Der Streit um AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl in Niedersachsen eskaliert: Nach Martin Sichert, der als Landrat in Friesland kandidieren wollte, werden nun weitere AfD-Politiker von der Wahl ausgeschlossen. Der Kreisvorsitzende der AfD in Göttingen, Justin Vogel, darf nicht als Bürgermeister in Herzberg am Harz antreten. Auch Thorsten Moriße wurde in Wilhelmshaven die Kandidatur für das Oberbürgermeisteramt verwehrt. Die Entscheidungen basieren auf einem neuen Gesetz und einem Leitfaden des Innenministeriums, das Zweifel an der Verfassungstreue der Kandidaten sieht.

Rechtsgrundlage und Leitfaden des Innenministeriums

Grundlage für die Ausschlüsse ist ein Gesetz, das die rot-grüne Landesregierung im April verabschiedete. Es erlaubt dem Verfassungsschutz und dem Innenministerium, den kommunalen Wahlausschüssen Empfehlungen zum Ausschluss von Kandidaten zu geben. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) erließ daraufhin einen „Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue“. Dieses Papier definiert die Kriterien für einen Wahlausschluss – und die Hürden sind niedrig. Bereits die Mitgliedschaft in der AfD habe eine „erhebliche Indizwirkung für die fehlende Verfassungstreue“, heißt es darin.

Die AfD Niedersachsen wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft, ist aber nicht verboten. Der Verfassungsschutz untersteht als weisungsgebundene Behörde dem SPD-geführten Innenministerium. Der Leitfaden stellt klar, dass die reine Parteimitgliedschaft allein nicht ausreicht, um jemanden auszuschließen. Doch schon die Kandidatur als Landtags- oder Bundestagsabgeordneter könne ein ausreichendes Kriterium sein. Nach Angaben des Ministeriums zeige eine solche Kandidatur ein „Maß an politischer Bedeutung und öffentlicher Sichtbarkeit“, was als „wesentlicher Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Parteiorganisation“ gewertet werde.

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Konkrete Fälle: Sichert, Vogel, Moriße

Das Innenministerium wandte diese Kriterien auf Martin Sichert, Justin Vogel und Thorsten Moriße an. Im Fall Sichert wurden neben seinen Posts in sozialen Netzwerken seine Rolle als Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter angeführt. Zudem habe er sich nicht von seinem niedersächsischen Landesverband distanziert. Bei Justin Vogel spielten seine Funktion als Kreisvorsitzender in Göttingen sowie sein Beisitzerposten im Landesvorstand der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ eine Rolle. Bei Moriße waren das Landtagsmandat und der Vorsitz des Kreisverbandes Wilhelmshaven ausschlaggebend.

Vogel reagierte scharf auf die Entscheidung: „Kurz gesagt: Mir wird vorgeworfen, mich während meiner Parteimitgliedschaft auch tatsächlich politisch zu engagieren.“ Er sieht darin eine pauschale Kriminalisierung von AfD-Mitgliedern.

Kritik von Verfassungsrechtlern

Der Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg äußerte sich gegenüber BILD kritisch: „Wer jemanden von einer Wahl ausschließen will, muss konkrete verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen nachweisen. Die bislang bekannten Aussagen erfüllen diesen Maßstab nach meiner Einschätzung nicht.“ Grundsätzlich gelte: „Die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei kann keine Zweifel an der Verfassungstreue begründen.“

Uneinheitliche Praxis in den Kommunen

Trotz des Leitfadens gibt es unterschiedliche Entscheidungen in den niedersächsischen Kommunen. In Hannover darf die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke nach einer Überprüfung zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Im Landkreis Gifhorn wurde der AfD-Kreisvorsitzende Robert Preuß als Bürgermeisterkandidat zugelassen. Weitere Entscheidungen stehen noch aus. Thorsten Moriße hat nach seinem Ausschluss angekündigt, gegen die Entscheidung zu klagen. Die Debatte um den Umgang mit AfD-Kandidaten dürfte damit weiter anhalten.

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