Die AfD betreibt eine bewusste politische Unschärfe, indem sie die Grenze zwischen der Partei und ihren Wählern verwischt. Das hat weitreichende Folgen für die demokratische Debatte und den Rechtsstaat. Eine Kolumne von Sebastian Leber.
Alice Weidel erklärte auf dem AfD-Parteitag in Erfurt, der Bundesverfassungsschutz habe „alle AfD-Wähler tatsächlich als gesichert rechtsextrem gebrandmarkt“. Diese Behauptung ist falsch. Der Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft, nicht deren Wähler. Die Einstufung darf aufgrund einer vorläufigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vorerst nicht weiterverwendet werden; das Hauptverfahren steht noch aus.
Die bewusste Irreführung der Öffentlichkeit
Das Gutachten des Verfassungsschutzes dokumentiert auf über 1000 Seiten rechtsextreme, menschenverachtende und verfassungsfeindliche Äußerungen hochrangiger AfD-Funktionäre. Ein pauschales Urteil über die Wählerschaft wurde nicht gefällt. Die AfD verbreitet dennoch die Erzählung, der Staat gehe mit Geheimdienstmethoden gegen seine Bevölkerung vor. Diese Unschärfe ist politisch nützlich: Sie lässt eine funktionierende Demokratie als autoritäres Regime erscheinen und deutet jede Kritik an der Partei als Kritik am Wähler.
Heterogene Wählerschaft, einheitliche Wahlentscheidung
Die Wählerschaft der AfD ist weitaus heterogener als die Partei selbst. Sie umfasst Wutbürger und Verzweifelte, Abgehängte und Trotzige, Menschen, die sozialen Abstieg fürchten, und solche, die Rechtsextremisten wählen. Das einzige gemeinsame Merkmal ist die Entscheidung, Rechtsextremisten zu wählen. Björn Höcke bezeichnete Kritiker der AfD als „Seelenverwundete“ und sprach davon, „einen Teil der Nation tatsächlich auf die Couch zu legen und therapieren“ zu müssen – eine klare Drohung aus dem Mund des Mannes, der „wohltemperierte Grausamkeit“ in Aussicht stellte.
Die Radikalisierung der Partei
Die Partei hat sich nicht gemäßigt, sondern immer weiter radikalisiert. Die Vorsitzenden Bernd Lucke, Frauke Petry und Jörg Meuthen verloren ihre Macht, weil sie in parteiinternen Richtungskämpfen dem radikaleren Lager unterlagen. Die Hochstufungen durch den Verfassungsschutz auf Bundes- und Landesebene waren die logische Folge dieses Radikalisierungsprozesses.
Die Folgen der Unschärfe für den Rechtsstaat
Dass nicht alle AfD-Wähler rechtsextrem sind, macht die Partei nicht weniger gefährlich. Die Gleichsetzung von Partei und Wählerschaft erschwert rechtsstaatliche Maßnahmen, da jede Maßnahme gegen die Partei als Angriff auf Millionen Bürger gedeutet werden kann. So schrecken die Verfassungsorgane vor einem Verbotsantrag zurück, obwohl Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstoßen könnten. Aus der AfD und ihrem Umfeld heißt es, man könne unmöglich Millionen Wähler verbieten – eine durchsichtige, aber wirksame Masche.



