Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt scharf kritisiert. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ erklärte sie, dass die geplante Einführung eines „Begrüßungsgeldes“ für Neugeborene – beschränkt auf Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil – gegen das Grundgesetz verstoße. „Wenn der Staat Familien fördert, dann darf er das nicht nur auf deutsche Kinder oder deutsche Eltern beschränken“, sagte die Professorin von der Universität Potsdam.
Geplante Regelung im 100-Tage-Programm
Die AfD, die in Umfragen in Sachsen-Anhalt bei 41 Prozent liegt und eine Alleinregierung anstrebt, hat in ihrem 100-Tage-Programm festgelegt: „Zugangsvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr.“ Diese Formulierung sieht Brosius-Gersdorf als klaren Verfassungsbruch. „Ehe und Familie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes – und da stehen grundsätzlich alle Familien unter diesem Schutz. Egal, ob das deutsche Familien sind oder ob die Eltern Ausländer sind, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht“, so die Juristin.
Verstoß gegen mehrere Grundrechte
Die in Sachsen-Anhalt vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei verstoße mit diesem Punkt nicht nur gegen das Familiengrundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes, sondern auch gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund der Abstammung (Artikel 3) und die Menschenwürde-Garantie (Artikel 1). Brosius-Gersdorf betonte: „Ich habe ein ganz deutliches verfassungsrechtliches Störgefühl.“ Die geplante Leistung würde Familien mit ausländischen Eltern systematisch ausschließen, was mit den Prinzipien des Grundgesetzes nicht vereinbar sei.
Politische Lage in Sachsen-Anhalt
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt findet am 6. September statt. Aktuellen Umfragen zufolge liegt die AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund bei 41 Prozent, deutlich vor der CDU mit 24 Prozent. Die derzeitige Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP könnte ihre Mehrheit verlieren. Neben der AfD erreicht nur die Linke zweistellige Werte (rund 11 Prozent), während Grüne und SPD knapp über der Fünfprozenthürde liegen. Sollte die AfD tatsächlich an die Macht kommen, müsste sie ihr Programm umsetzen – doch die Verfassungsrechtlerin zweifelt an der Rechtmäßigkeit vieler Vorhaben. „Viele der Vorschläge sind nicht nur politisch fragwürdig, sondern rechtlich unhaltbar“, sagte Brosius-Gersdorf. Die Diskussion um das Begrüßungsgeld sei nur ein Beispiel für eine verfassungswidrige Politik.



