Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau führt weiterhin Ermittlungen gegen den Kabarettisten Uwe Steimle. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass die Untersuchungen andauern, gab jedoch keine weiteren Details preis: „Weitergehende Auskünfte werden derzeit nicht erteilt.“
Hintergrund: Auftritt bei AfD-Veranstaltung
Der 62-jährige Steimle hatte Mitte Juli bei einer Veranstaltung der AfD in Dessau-Roßlau abfällige Bemerkungen über Bundeskanzler Friedrich Merz und Altkanzlerin Angela Merkel (beide CDU) gemacht. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuchs ein, der die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten unter Strafe stellt.
Steimle weist Vorwürfe zurück
Steimle selbst wies die Vorwürfe nach Bekanntwerden der Ermittlungen zurück. In einem Interview mit dem Internet-Radiosender „Kontrafunk“ erklärte er, er versuche mit den Mitteln der Satire aufzurütteln. Er sei „ein alter Linker“ und lasse sich nicht zu einem „neuen Rechten“ machen. Die Äußerungen seien im Rahmen seiner künstlerischen Freiheit gefallen.
Rechtliche Einordnung
Der Paragraf 126 StGB stellt bestimmte Äußerungen unter Strafe, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Ob Steimles Aussagen diesen Tatbestand erfüllen, prüft die Staatsanwaltschaft nun. Ein Abschluss der Ermittlungen ist noch nicht absehbar.
Reaktionen aus der Politik
Der Fall hat politische Diskussionen ausgelöst. Während Vertreter der AfD Steimle in Schutz nahmen, kritisierten Politiker anderer Parteien seine Äußerungen scharf. Die Staatsanwaltschaft betonte jedoch, dass die Ermittlungen unabhängig von politischen Erwägungen geführt würden.



