Machtkampf in der NRW-AfD: Höcke-Vertrauter Möller beantragt Strafverfahren gegen sieben Vorstände
Machtkampf in NRW-AfD: Möller beantragt Strafverfahren

Der Machtkampf in der nordrhein-westfälischen AfD spitzt sich weiter zu. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Stefan Möller, ein enger Vertrauter von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke, hat am Montag im Bundesvorstand ein Parteiordnungsverfahren gegen sieben Mitglieder des NRW-Landesvorstands beantragt. Das teilte die Partei am Dienstag mit. Unter den Betroffenen ist auch Kay Gottschalk, der bis zum Bundesparteitag Anfang Juli selbst noch stellvertretender Bundesvorsitzender war. Ihm sowie den weiteren sechs Vorständen droht eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall der Ausschluss aus der Partei.

Details des Antrags und Vorwürfe

Laut Möllers Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen sich die sieben Vorstände eines Verstoßes gegen die Schiedsgerichtsordnung der AfD schuldig gemacht haben. Den Vorwurf erhärtet Möller mit dem Gang der NRW-AfD vor das Landgericht Düsseldorf. Der Landesverband hatte dort Mitte Juli eine einstweilige Verfügung gegen die Bundes-AfD beantragt, um sich gegen die Einmischung der Bundesführung in den Landesparteitag zu wehren. Nach Ansicht Möllers hätten die Vorstände zuerst das parteiinterne Schiedsgericht anrufen müssen.

Betroffene und drohende Konsequenzen

Neben Gottschalk sind auch der NRW-Landesvorsitzende Martin Vincentz (40), Landesschatzmeister Christian Blex (50) sowie die Bundestagsabgeordneten Sascha Lensing (52), Knuth Meyer-Soltau (61), Markus Matzerath (55) und Denis Pauli (47) von dem Verfahren betroffen. Sie alle müssen bis zum 5. August schriftlich Stellung nehmen. Sollte das Parteiordnungsverfahren zu einer Verurteilung führen, droht eine Abmahnung – bei schwerwiegenden Verstößen sogar der Parteiausschluss.

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Hintergrund des Machtkampfs in der NRW-AfD

Die NRW-AfD ist mit rund 5.000 Mitgliedern der größte Landesverband der Partei. Seit Monaten tobt dort ein Richtungsstreit zwischen dem moderateren Lager um Landeschef Vincentz und dem rechten Flügel um den Landtagsabgeordneten Sven Tritschler und den Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich, der auch als „West-Höcke“ bekannt ist. Der Konflikt eskalierte Mitte Juli auf dem Landesparteitag in Marl, bei dem die Kandidaten für die Landtagswahl 2027 aufgestellt wurden. Dort kam es zu Beleidigungen, Bedrohungen und sogar körperlichen Rempeleien. Die Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla forderten daraufhin den Abbruch des Parteitags und eine Neuwahl aller Kandidaten – ein Ansinnen, das Vincentz ablehnte.

Juristischer Schlagabtausch

Stattdessen schaltete Vincentz die Justiz ein. Der Landesverband beantragte beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung, um der Bundesführung zu verbieten, sich in die Angelegenheiten des Landesparteitags einzumischen. Diesen Schritt kritisiert Möller scharf: „Die Schiedsgerichtsordnung der AfD sieht vor, dass interne Konflikte zunächst vor einem parteiinternen Schiedsgericht ausgetragen werden müssen“, erklärte er. „Der Gang vor ein staatliches Gericht war ein schwerer Verstoß gegen unsere Satzung.“ Er wirft Vincentz zudem vor, in einer E-Mail an den Bundesvorstand drei Tage nach Antragstellung erklärt zu haben, das Verfahren zurückziehen zu wollen – es aber weitergeführt zu haben.

Reaktionen der Betroffenen

Der Bundestagsabgeordnete Sascha Lensing zeigte sich auf Anfrage gelassen: „Ich sehe den ganzen Sachverhalt äußerst entspannt“, sagte er. „Das Verfahren wird zeigen, dass wir uns korrekt verhalten haben.“ Die übrigen Betroffenen reagierten bislang nicht auf Anfragen. Der Bundesvorstand der AfD wird sich in den kommenden Tagen mit Möllers Antrag befassen. Eine Entscheidung wird noch in dieser Woche erwartet. Sollte das Parteiordnungsverfahren eröffnet werden, könnte es die tiefen Gräben in der NRW-AfD weiter vertiefen – und die ohnehin angespannte Situation in der Bundespartei verschärfen.

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