Neonazi Marla Svenja Liebich nach Tschechien-Auslieferung in Deutschland eingetroffen
Neonazi Liebich nach Tschechien-Auslieferung in Deutschland

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich ist von Tschechien nach Deutschland gebracht worden. Die tschechische Polizei gab dies am Vormittag auf der Plattform X bekannt. Nach Justizangaben soll die 55-Jährige in das Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz überstellt werden. Ursprünglich hätte Liebich die Haft bereits Ende August 2025 antreten sollen, war jedoch untergetaucht und erst im April 2025 in Tschechien gefasst worden.

Flucht und Festnahme in Tschechien

Nach ihrer Festnahme wurde Liebich zunächst ins tschechische Pilsen (Plzen) gebracht. Anfang Juni entschied das dortige Gericht, dass sie an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Das Oberlandesgericht in Prag wies später Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung als unbegründet ab. Liebich selbst hatte angegeben, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, da sie befürchte, in einem Männergefängnis ums Leben zu kommen.

Hintergrund der Verurteilung

Liebich war bereits seit 2014 regelmäßig als Organisatorin rechtsextremer Demonstrationen aufgefallen, häufig auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Dabei kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle die damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven auftretende Person wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Die Richterin erklärte damals, Liebich sei ein Gratwanderer und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts. In vorherigen Prozessen waren lediglich Geld- oder Bewährungsstrafen verhängt worden.

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Geschlechtsänderung und Kritik

Nach der Verurteilung ließ Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern und den Namen von Sven in Marla Svenja anpassen. Kritiker werteten dies als Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Die Einweisung in das Frauengefängnis Chemnitz erfolgte aufgrund ihrer Meldeadresse, da dieses Gefängnis das nächstgelegene ist. Nach der Ankunft in Chemnitz wird Liebich unter anderem medizinisch untersucht. Die Staatsanwaltschaft in Halle ist als zuständige Vollstreckungsbehörde für den Fall verantwortlich.

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