Gericht bestätigt Einstufung der Hessen-AfD als rechtsextremer Verdachtsfall
Wiesbaden – Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Mittwoch entschieden, dass der hessische Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Damit wurde die Klage der Partei gegen ihre Einstufung abgewiesen. Bereits 2022 hatte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die hessische AfD als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet.
Pressemitteilung war rechtswidrig
Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit im Jahr 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD informiert hatten. In Hessen fehle dafür eine gesetzliche Grundlage. Bereits in einem Eilverfahren im November 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden, dass die Einstufung als Verdachtsfall zulässig sei. Diese Entscheidung wurde in zweiter Instanz bestätigt.
AfD kritisiert politisches Manöver
Im Hauptsacheverfahren begründete das Verwaltungsgericht sein Urteil damit, dass „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorlägen, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall und den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.
Der Rechtsanwalt der AfD hatte in der Hauptverhandlung argumentiert, die Einstufung erfolge überwiegend aus politischen Gründen. Der Co-Vorsitzende der AfD Hessen, Robert Lambrou, betonte, die AfD sei eine „bürgerliche, konservative, freiheitliche“ Partei. Mit der Klage habe man sich gegen die „Stigmatisierung und Diffamierung“ durch den Verfassungsschutz wehren wollen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.



