Seit dem Jahr 2021 haben in Deutschland mehr als 50.000 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft im Rahmen der Wiedergutmachung für NS-Unrecht erhalten. Dies geht aus Antworten des Bundesinnenministeriums auf parlamentarische Anfragen des Linke-Abgeordneten Ferat Kocak hervor. Die Gesetzesänderung von 2021 erweiterte den Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich.
Anträge und Bearbeitungsdauer
Laut den Angaben wurden zwischen Anfang 2021 und Ende März 2025 insgesamt 101.180 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung beim Bundesverwaltungsamt gestellt. Im gleichen Zeitraum erhielten 52.180 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit auf dieser Rechtsgrundlage. Die Zahl der Ablehnungen ist sehr gering. Die hohe Anzahl der Anträge im Vergleich zu den tatsächlichen Einbürgerungen deutet auf eine relativ lange Bearbeitungsdauer hin.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung haben Juden und andere Menschen, die zwischen dem 30. Januar 1933 und dem Kriegsende 1945 aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden und ihre deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 26. Februar 1955 aufgegeben oder verloren haben. Auch Personen, die damals von einem gesetzlichen Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerung ausgeschlossen waren, können einen Antrag stellen. Dazu zählen auch Kinder einer Mutter, die vor ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Heirat mit einem nichtdeutschen Ehegatten verloren hat, sowie Kinder deutscher unverheirateter Väter. Das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes trat am 20. August 2021 in Kraft.
Erleichterte Bedingungen
Für die Wiedergutmachungseinbürgerung müssen keine deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Auch andere Anforderungen, die normalerweise bei einer Einbürgerung gelten, entfallen. Die Behörden gehen davon aus, dass die Betroffenen ohne eigenes Verschulden die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder nie erhielten. Dennoch ist die Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung der notwendigen Dokumente aufgrund komplexer Fluchtbiografien oft sehr aufwendig.
Antragszahlen in den letzten Jahren
Besonders viele Anträge gingen in den Jahren 2024 und 2025 ein. Im Jahr 2024 wurden mehr als 14.000 Anträge auf Einbürgerung nach Artikel 116 Grundgesetz und rund 15.500 Anträge nach der erweiterten Regelung von 2021 gestellt. Zum Vergleich: 2022 registrierte das Amt insgesamt rund 10.500 Anträge. In den ersten drei Monaten des Jahres 2025 wurden insgesamt rund 5.900 Anträge gestellt. Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort aus, dass die hohen Antragszahlen und die geringe Zahl der Ablehnungen zeigen, dass die 2021 eingeführte Regelung den Interessen der betroffenen Personen umfassend Rechnung trägt.
Herkunft der Antragsteller
Die Statistik erfasst nur Anträge, die aus dem Ausland gestellt werden und vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet werden. Tatsächlich stellen nur relativ wenige Betroffene, die bereits in Deutschland leben, einen Antrag. Ein Teil der Antragsteller kommt aus Israel und Großbritannien. Großbritannien wurde nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten zu einem Zufluchtsort für Juden aus Deutschland. Tausende Kinder überlebten den Holocaust durch Kindertransporte nach Großbritannien. Die Entscheidung, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, dürfte auch mit dem Brexit zusammenhängen.
Forderung nach schnellerer Bearbeitung
Der Bundestagsabgeordnete Kocak kritisiert das aus seiner Sicht zu geringe Tempo der Behörde bei der Bearbeitung der Anträge. Er betont: „NS-Unrecht verjährt nicht – deshalb ist es so wichtig, dass den Betroffenen endlich Gerechtigkeit widerfährt.“ Um den Prozess zu beschleunigen, fordert er mehr Kapazitäten und einfachere Verfahren beim Bundesverwaltungsamt. Er sagt: „Wer Wiedergutmachung ernst meint, darf die Betroffenen nicht jahrelang warten lassen.“



