Abdul B. versuchte, sich im Ausland dem IS anzuschließen
Abdul B. versuchte IS-Beitritt im Ausland

Der mutmaßliche Täter des Anschlags am Rande der Berliner CSD, Abdul B., hat im vergangenen Jahr mehrfach versucht, sich im Ausland dem bewaffneten Kampf der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Dies teilte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft mit. Demnach scheiterte sein Versuch, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Kurz darauf reiste er über die Türkei in den Libanon, um von dort nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen.

Kontaktaufnahme mit IS-Mitgliedern im Libanon

Im Libanon nahm Abdul B. laut Ermittlern Kontakt zu mehreren Personen auf, die möglicherweise IS-Mitglieder waren. „Zumindest ging Abdul B. mutmaßlich davon aus“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Ein Militärgericht verurteilte ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft. Nach seiner Haftentlassung kehrte Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde noch am Flughafen BER erneut festgenommen.

Urteil in Berlin: Jugendstrafe ohne Bewährung

Abdul B. saß in Deutschland monatelang in Untersuchungshaft, bis er am 12. Mai vor einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten verurteilt wurde. Das Gericht sprach ihn „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ schuldig. Der bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

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Geständig und Distanzierung vom IS

In der Verhandlung zeigte sich Abdul B. der Mitteilung zufolge „überwiegend geständig“ und distanzierte sich vom IS. Der Fall zeigt die Schwierigkeiten der Justiz im Umgang mit mutmaßlichen IS-Sympathisanten, die versuchen, sich im Ausland der Terrororganisation anzuschließen. Die Ermittlungen zu weiteren möglichen Kontakten und Aktivitäten von Abdul B. dauern an.

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