Antifa-„Hammerbande“ bricht vor Gericht ihr Schweigen – Einzelfälle eingeräumt
Antifa-„Hammerbande“ räumt Taten ein – Tötungsvorsatz bestritten

Sechs mutmaßliche Mitglieder der sogenannten „Hammerbande“ haben vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erstmals ausgesagt und ihr Schweigen gebrochen. Die Angeklagten im Alter von 22 bis 25 Jahren bestätigten, dass sie auf Überwachungsvideos aus Budapest aus dem Jahr 2023 zu sehen sind. Eine Angeklagte räumte zudem ein, sich an einem der Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt zu haben.

Angriffe im Umfeld des „Tags der Ehre“ in Budapest

Die Taten ereigneten sich im Umfeld des jährlichen „Tags der Ehre“ in Budapest, einem der größten Treffen der rechtsextremen Szene in Europa. Die Angeklagten sollen dort sowie in Erfurt Rechtsextreme attackiert und zum Teil schwer verletzt haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen versuchten Mord, Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung vor.

Angeklagte bestreiten Tötungsvorsatz

Vor Gericht betonten alle Angeklagten, keine Tötungsabsicht gehabt zu haben. „Ich hielt den Eintritt tödlicher Verletzungen für vollkommen ausgeschlossen“, sagte eine Angeklagte. Die Tötung von Menschen widerspreche ihren Überzeugungen. Der einzige männliche Angeklagte bezeichnete den Vorwurf des versuchten Mordes als absurd und kritisierte eine politische Motivation der Bundesanwaltschaft.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Hintergrund der Gruppe und laufende Verfahren

Die Gruppe aus Jena und Leipzig wird der militanten linksextremen Vereinigung „Antifa-Ost“ zugerechnet. Bereits 2023 wurde die mutmaßliche Anführerin Lina E. vom Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren Haft verurteilt, kam jedoch Ende Mai vorzeitig auf Bewährung frei. Ein weiteres Verfahren gegen die non-binäre Person Maja T. läuft in Budapest. Der Generalbundesanwalt stuft die Gruppe als militanten linksextremen Zusammenschluss ein.

Angriffe mit Schlagstock und Hammer

Den Angeklagten wird vorgeworfen, ihre Opfer mit Schlagstöcken und Hämmern lebensgefährlich verletzt zu haben, indem sie gezielt auf die Köpfe einschlugen. Die Bundesanwaltschaft sieht darin einen bedingten Tötungsvorsatz. In Medien wurde die Gruppe aufgrund der Tatwerkzeuge als „Hammerbande“ bezeichnet. Der Prozess am Oberlandesgericht Düsseldorf wird fortgesetzt.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration