Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) drängt Berlin auf einen erweiterten Zugriff für Ermittler auf Steuerdaten. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass kriminelles Vermögen nur dann eingezogen werden könne, wenn die Vermögensverhältnisse vollständig aufgeklärt werden. Derzeit stoßen die Ermittlungsbehörden jedoch an Grenzen, da wichtige Steuerdaten nicht genutzt werden dürfen. Dies erschwere die Aufklärung von Vermögenswerten unklarer Herkunft und schwäche ein wichtiges Instrument im Kampf gegen schwere und Organisierte Kriminalität.
Antrag auf Justizministerkonferenz
Bei der Justizministerkonferenz der Länder in Hamburg bringt Badenberg einen Antrag ein, der die Verwertung steuerlicher Erkenntnisse zum Ziel hat. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) sollen gebeten werden, zu prüfen, wie dies rechtlich möglich ist, ohne gegen das bestehende Steuergeheimnis zu verstoßen. Der Antrag betont, dass es „geradezu geboten“ sei, das Steuergeheimnis entsprechend einzuschränken, um die Vermögensabschöpfung zu verbessern.
Hintergrund: Vermögensabschöpfung
Kriminell erworbenes Vermögen soll sich für die Täter nicht lohnen – dies ist ein Grundsatz der Strafverfolger. Trotz einer Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 gelingt es den Behörden häufig nicht, das durch gerichtliche Anordnung vorläufig „eingefrorene“ Vermögen einzuziehen. Die fehlende Möglichkeit, Steuerdaten zu nutzen, wird als ein wesentliches Hindernis angesehen. Mit dem neuen Vorstoß soll diese Lücke geschlossen werden.



