Russland: Duma beschließt Gesetz gegen Kremlkritiker im Ausland
Duma beschließt Gesetz gegen Kremlkritiker im Ausland

Die russische Staatsduma hat ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte von im Ausland lebenden Regimekritikern massiv einschränkt. Wie das Exilmedium Meduza unter Berufung auf die staatliche Nachrichtenagentur Tass berichtet, betrifft die Regelung alle Personen, die sich außerhalb Russlands aufhalten und nach bestimmten Artikeln des Strafgesetzbuches verurteilt wurden. Die Maßnahmen umfassen Kontosperrungen, ein Verbot von Immobilien- und Fahrzeugverkäufen in Russland sowie die Verweigerung konsularischer Dienstleistungen. Dazu gehören die Ausstellung von Reisepässen und die Beglaubigung von Testamenten und Vollmachten. Ziel ist es, die Betroffenen bürokratisch zu Staatenlosen zu machen.

Harte Sanktionen für Regimekritiker

Betroffen sind Personen, die Geldstrafen für Straftaten wie „Handeln als ausländischer Agent“, Teilnahme an einer „unerwünschten Organisation“ oder „Diskreditierung“ der russischen Armee nicht bezahlt haben. Diese Vorwürfe werden seit Jahren gegen Oppositionelle verwendet. Duma-Sprecher Wjatscheslaw Wolodin drohte: „Diejenigen, die gegangen sind, müssen darüber nachdenken, wie sie vor Gericht erscheinen und gestehen können.“ Das Gesetz sieht auch vor, dass Banken den Zugriff auf Apps und Online-Konten sperren müssen, um Überweisungen zu verhindern. Einkünfte der Betroffenen sollen auf ein spezielles Konto überwiesen werden, von dem Anwaltskosten abgebucht werden.

Propaganda gegen „Verräter“

Wolodin bezeichnete die Betroffenen als „Extremisten, Verräter unseres Vaterlandes“ und warf ihnen vor, „unserem Land Schaden zuzufügen“. Er behauptete, sie würden „den Nationalsozialismus rechtfertigen“ und „unsere Soldaten und Offiziere beleidigen“. Diese Rhetorik ist typisch für die russische Propaganda gegen Exilanten. Das Gesetz muss noch vom Föderationsrat gebilligt und von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet werden – beides gilt als Formsache.

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