EU einigt sich auf schärfere Asylregeln und Abschiebezentren in Drittstaaten
EU einigt sich auf schärfere Asylregeln und Abschiebezentren

Die Europäische Union hat einen bedeutenden Schritt in ihrer Asylpolitik vollzogen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder einigten sich auf neue Abschieberegeln, die unter anderem die Errichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten vorsehen. Diese sogenannten Rückkehrzentren („Return Hubs“) sollen außerhalb der EU liegen und für Menschen gedacht sein, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die jedoch nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können.

Gründe für die Unmöglichkeit der Rückführung

Es gibt verschiedene Ursachen, warum abgelehnte Asylbewerber nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können. Manche Staaten verweigern die Wiederaufnahme ihrer Staatsbürger, während Deutschland zu anderen Ländern keine diplomatischen Beziehungen unterhält. In solchen Fällen sollen die Rückkehrzentren eine Lösung bieten.

Umsetzung und Zustimmung

Die Einigung wurde von Vertretern des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer erzielt, wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch final zustimmen, was in der Regel eine Formalie darstellt. Erst dann können die neuen Abschieberegeln in Kraft treten.

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Standorte der Rückkehrzentren noch unklar

Wo genau solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist derzeit noch offen. Deutschland bemüht sich gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für dieses Vorhaben ausgesprochen.

Verschärfungen für Familien und unbegleitete Minderjährige

Die neuen Regelungen sehen vor, dass unbegleitete Minderjährige nicht abgeschoben werden sollen. Für Familien mit Kindern wird es hingegen die Möglichkeit der Abschiebung geben. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat, der die Menschen beherbergt und im Gegenzug finanzielle Unterstützung oder Vorteile bei der Visavergabe erhält.

Mitwirkungspflichten und Haftmöglichkeiten

Die Einigung legt außerdem fest, wie Menschen mit abgelehntem Asylantrag bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen sowie die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Zudem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten eine Fluchtgefahr oder ein Risiko für die nationale Sicherheit feststellen. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate, mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Entwicklung der Abschiebungen und Asylanträge

Die Zahl der Abschiebungen in der EU war im vergangenen Jahr gestiegen. Laut Europäischer Kommission wurden 2025 etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich. In Deutschland lag die Zahl der Asylanträge im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Coronapandemie kaum Menschen einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die EU war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.

Kritik und rechtliche Bedenken

Die Pläne von Bundesinnenminister Dobrindt zur Grenzpolitik waren auch im eigenen Haus rechtlich umstritten. Papiere aus dem Innenministerium offenbaren, dass seine Politik auf wackeligen Füßen steht. Selbst Dobrindts eigene Beamte hatten Bedenken geäußert.

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