Der ehemalige Schweizer Kommunalpolitiker Patrick Frei (57) von der rechtskonservativen SVP muss sich vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau wirft ihm vor, seine Partnerin und deren damals 15-jährige Tochter über Monate hinweg betäubt und mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Die Anklage lautet auf mehrfache Vergewaltigung, Schändung, sexuelle Handlungen mit Kindern und versuchten Mord. Die Behörden fordern eine lebenslange Freiheitsstrafe.
40-mal K.-o.-Tropfen und Vergewaltigung
Laut Anklage sedierte Frei die Tochter seiner aus Polen stammenden Partnerin mehr als 40-mal mit K.-o.-Tropfen und vergewaltigte sie. Auch die Mutter soll er betäubt und sexuell missbraucht haben. Die Taten soll der Ex-Politiker gefilmt haben. Schweizer Medienberichten zufolge ist Frei auf den Aufnahmen selbst zu sehen, weshalb die Staatsanwaltschaft von einem verkürzten Verfahren ausgeht.
Durch die verabreichten Substanzen befanden sich die Opfer den Angaben der Anklagebehörde zufolge wiederholt in Lebensgefahr – ihnen drohte der Erstickungstod. Frei bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Festnahme und politische Vergangenheit
Frei war im September 2023 festgenommen worden, nachdem seine Partnerin ihn nachts im Zimmer ihrer Tochter entdeckt hatte. Sie verständigte die Polizei. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. In seiner Zeit als aktiver Politiker hatte sich Frei für ein härteres Vorgehen gegen sexuellen Missbrauch an Kindern eingesetzt und mehrfach Ausländer für Gewalt gegen Frauen verantwortlich gemacht.
Opfern droht Abschiebung
Der Partnerin und ihrer Tochter droht nun die Abschiebung aus der Schweiz. Nach der Anmeldung der beiden Opfer beim Sozialamt bezweifelte die Gemeinde Untersiggenthal die Aufenthaltsbewilligung und schaltete die Migrationsbehörde des Kantons ein, wie die Schweizer Zeitung „20 Minuten“ berichtet. Die Behörde informierte wiederum die Polizei, da der „dringende Verdacht“ bestehe, dass beim Bewilligungsverfahren getäuscht wurde.
Freis Partnerin war bei ihm offiziell als Haushaltshilfe angestellt, erhielt aber keinen Lohn. Die Behörden gehen von einem Scheinarbeitsverhältnis aus, das den Aufenthalt der Frau in der Schweiz ermöglichen sollte. Die Vorwürfe sexueller Gewalt könnten einen „schwerwiegenden persönlichen Härtefall nicht begründen“, schrieb das Amt. Das Migrationsamt verfügte eine Ausweisung, gegen die sich die Betroffenen juristisch wehren.



