Gericht erlaubt Beobachtung der hessischen AfD als Verdachtsfall
Gericht: Beobachtung der hessischen AfD erlaubt

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem Hauptsacheverfahren entschieden, dass der hessische Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Die Partei hatte gegen diese Einstufung geklagt, blieb jedoch vor Gericht erfolglos.

Hintergrund des Verfahrens

Bereits im Jahr 2022 hatte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die hessische AfD als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei wehrte sich dagegen und reichte Klage ein. Schon in einem Eilverfahren im November 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall bestätigt, was in zweiter Instanz bekräftigt wurde.

Gericht sieht hinreichende Anhaltspunkte

Im Hauptsacheverfahren urteilte das Gericht nun, dass „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorlägen, dass der hessische AfD-Landesverband Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Diese Einschätzung rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall und erlaube dem Verfassungsschutz den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.

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Pressemitteilung war rechtswidrig

Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass das LfV und das Innenministerium im Jahr 2022 die Öffentlichkeit rechtswidrig über die Beobachtung der AfD informiert hätten. Die damalige Pressemitteilung habe keine gesetzliche Grundlage in Hessen gehabt. Dieses Urteil betrifft jedoch ausschließlich die Art der Informationsweitergabe, nicht die Beobachtung selbst.

Reaktionen der AfD

Der Rechtsanwalt der AfD hatte in der Hauptverhandlung argumentiert, die Einstufung erfolge überwiegend aus politischen Gründen. Der Co-Vorsitzende der AfD Hessen, Robert Lambrou, betonte, die AfD sei eine „bürgerlich, konservative, freiheitliche“ Partei. Mit der Klage habe man sich gegen die „Stigmatisierung und Diffamierung“ durch den Verfassungsschutz wehren wollen.

Das Urteil fällt nur zwei Tage nach einer ähnlichen Entscheidung für den Landesverband Niedersachsen, der ebenfalls als Beobachtungsfall eingestuft wurde. Damit wachsen die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes, die Aktivitäten der AfD in Hessen zu überwachen.

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